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Rentner (67 J.) sammelte kinderpornografische Bilder auf seinem Computer: Bewährungsstrafe

Er wirkt wie ein biederer Ehemann, Vater und Opa, der 67 Jahre Holzwickeder, der heute (20. Juni) von seiner Ehefrau und seinem Verteidiger begleitet im Saal des Schöffengerichts Unna erschien. Was die Anklage dem Rentner vorwirft, wiegt schwer und scheint so gar nicht zum Bild des Biedermann zu passen: Die Verbreitung, der Erwerb und Besitz von kinder- und jugendpornografischen Bilddateien.

Bei einer Hausdurchsuchung am 24. November vorigen Jahres beschlagnahmten die Ermittler in der Wohnung des 67-Jährigen seinen den Computer samt Festplatten, auf dem sich später 311 kinderpornografische Fotos, zehn jugendpornografische Bilder und ein Videofilm fanden. Das Bildmaterial zeigt Missbrauch der allerschlimmsten Form durch erwachsene Männer an Jungen und Mädchen unter zehn Jahren und Jugendlichen im Alter von 10 bis 15 Jahren.

Angeklagter geständig, aber nicht pädophil

Mit der Anklage konfrontiert, räumte der Rentner unumwunden ein: „Jawohl, ich hab’s gemacht und mir diese Bilder im Internet angeschaut. Aber ich fand sie so widerlich, dass ich gar nicht richtig hingeschaut und die Seiten sofort weggeklickt habe.“ Doch irgendwie sei er dann mehrmals wieder auf der Seite gelandet. „Ich habe gar nicht daran gedacht, dass ich mich damit strafbar machen könnte.“

Auch wenn er nicht direkt an dem Missbrauch der Kinder beteiligt gewesen sei, belehrte ihn Richter Jörg Hüchtmann daraufhin, so habe er sich dennoch das Bildmaterial davon angeschaut. „Da gibt es also schon einen direkten Bezug zu dem, was den Kindern angetan wurde.“

Wie er denn überhaupt an die Bilder gekommen sei, wollte der Richter vom Angeklagten wissen. „Ganz normal über Pornoseiten im Internet“, so der Rentner. „Ich habe die Seiten auch gelöscht, aber sie waren immer wieder da. Es war meine eigene Dummheit.“

„Die Seiten waren widerlich. Ich verstehe auch bis heute nicht, wie man solche Bilder machen kann.“

– der Angeklagte (67 J.)

Welche Internetseiten das denn war, wollte der erfahrene Richter wissen: „Wenn solches Bildmaterial, wie es bei Ihnen gefunden wurde, ohne weiteres im Internet abrufbar wäre, dann wäre das schon sehr ungewöhnlich.“, so Jörg Hüchtmann.

Doch der Angeklagte konnte sich nicht mehr erinnern: „Ich weiß es nicht. Es waren immer dieselben Seiten, aber ich habe nicht danach gesucht. Die Seiten waren widerlich. Ich verstehe auch bis heute nicht, wie man solche Bilder machen kann.“

Holzwickeder will Anbieter zufällig im Netz haben

Dass der 67-Jährige ganz zufällig auf solche Seiten im Netz gestoßen ist, nahm ihm der Richter nicht ab. „So etwas habe ich noch nie gehört. Vorsichtig formuliert, wäre das auch sehr seltsam, bei den Mengen an Bildern, die bei Ihnen gefunden wurden.“

„Ich kann mir das auch selbst nicht mehr erklären“, behauptet der Holzwickeder. Erklärungsnot hatte der 67-Jährige wohl auch gegenüber seiner eigenen Familie, nachdem die Ermittler der Kripo zur Hausdurchsuchung bei ihm aufgetaucht waren. Aber gegenüber seiner eigenen, ganz ahnungslosen Familie habe er noch am selben Abend reinen Tisch gemacht. „Ich habe großen Mist gebaut“, habe er sie „in Kenntnis gesetzt“. Wobei es ihm wohl besonders darauf aufkam, seiner Familie deutlich zu machen, dass seine drei Enkelkinder (8 J., 5 J. und 3 J.) von ihm nichts zu befürchten hätten.

Auf die Herausgabe seines Computers verzichtete er heute in der Verhandlung. Der Rentner hofft jedoch, zumindest die privaten Familienbilder bekommen kann, die er zusammen mit den kinderpornografischen Bildern auf der Festplatte hatte.

Die Staatsanwältin hielt dem Angeklagten zugute, dass er die ihm zur Last gelegten Vorwürfe eingeräumt, vollumfänglich geständig ist und bisher strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten ist. Gegen den Angeklagten spreche allerdings der schwere Missbrauch, der auf den Bildern gezeigt wird und dass er nicht verstanden hat, was dies für die Kinder bedeutet. Stattdessen sehe er sich selbst als ein Opfer. Die Staatsanwältin forderte daher ein Jahr und sechs Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt für zwei Jahre zur Bewährung, sowie eine Geldstrafe von 1.500 Euro für den Holzwickeder.

Dessen Verteidiger wies darauf hin, dass sein Mandant „nicht aus einer Perversion heraus gehandelt“ habe, sondern der „Faszination des Grauens erlegen“ sei. „Er sieht sich auch nicht als Opfer, sondern ganz klar als Täter“, so der Verteidiger, der eine möglichst milde Strafe für seinen Mandanten forderte.

Rentner muss 1.500 € an Organisation für Kinder zahlen

Das Urteil von Richter Jörg Hüchtmann lautete schließlich auf ein Jahr Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung auf zwei Jahre. Außerdem muss der Rentner 1.500 Euro an eine den Kindern zugewandte Organisation zahlen.  

In seiner Urteilsbegründung wurde deutlich, dass der Richter es für möglich hält, dass der Angeklagte im Internet kinderpornografisches Material entdeckt hat und danach „aus einer gewissen Faszination“ immer mal wieder zu diesem Anbieter zurückgekehrt ist, um nachzusehen, ob er noch da ist. 

Tatsächlich ist es aber so, dass „den Kindern auf den Bildern Leid zugefügt wird in einem Ausmaß, das kaum vorstellbar ist“, so der Richter. „Ich bin mir aber ganz sicher, dass diese Erkenntnis inzwischen bei Ihnen gereift ist und Ihnen so etwas nicht wieder passieren wird“, sagte er zum Angeklagten. „Deshalb habe ich keine Bedenken, beim Strafmaß im untersten Bereich zu bleiben.“

Das Urteil ist rechtskräftig, da der Angeklagte auf Rechtsmittel verzichtete.

kindepornografische Schriften, Rntner


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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