Ausschuss beschließt Baustein zum Klimaschutz: Flächenentsiegelung und begrünte Dächer werden gefördert
„Einen weiteren Baustein zum Klimaschutz in Holzwickede“, so Bürgermeisterin Ulrike Drossel, haben die Fraktionen einstimmig im Haupt- Finanz- und Personalausschuss am vergangenen Donnerstagabend (24.3.) beschlossen.
Zunächst empfahlen die Fraktionen eine Änderung der Gebührensatzung für die Entwässerung von Grundstücken. Bekanntlich wird die Abwassergebühren nach dem Verbrauch an Frischwasser sowie der Flächenversiegelung eines Grundstückes berechnet. In Zukunft sollen eine Dachbegrünung sowie Öko-Pflaster und sonstige wasserdurchlässige Flächen bei der Versiegelung berücksichtigt und dafür eine Gebührenermäßigung gewährt werden.
Abwassersatzung wird geändert
Für entsprechend begrünte Dächer soll auf Antrag eine Gebührenermäßigung von 50 Prozent gewährt werden. Gleiches soll für Flächen gelten, die mit Rasengittersteinen oder wasserdurchlässig befestigte Flächen gelten. Als wasserdurchlässig gelten dabei die auf dem Grundstück mit Schotter, Asche, Betonpflaster mit Sickeröffnungen, Betonpflaster mit Sickerfugen (Rasenfugenpflaster) oder Betondränpflaster (Porenpflaster) befestigten Flächen.
„Wir wollen Anreize zur Entsiegelung schaffen und die Bürger sollen davon finanziell, profitieren“, begründete Bürgermeisterin Ulrike Drossel diese einstimmig beschlossene Satzungsänderung.
Ebenfalls einstimmig haben sich die Fraktionen auf ein Förderprogramm „Mehr Grün aufs Dach“ verständigt, mit dem Grundstücks- und Hauseigentümer bei der Begrünung ihres Garagen oder Carportdachs auf Antrag finanziell unterstützt werden sollen. 10.000 Euro sind dafür im Haushalt bereitgestellt. Mit maximal 500 Euro sollen Antragsteller unterstützt werden, was bedeutet, dass maximal 20 Begrünungsmaßnahmen gefördert werden können.
500 Euro für begrünte Garagen- und Carportdächer
Antragsberechtigt sind alle privaten Eigentümer und auch nutzungsberechtigte Mieter von Garagen- und Carportdächern innerhalb des Gemeindegebietes. Die Förderung gilt für Neubauten oder auch für die nachträgliche Begrünung vorhandener Dächer. Die zu begrünende Fläche muss eine zusammenhängende Größe von mindestens zehn Quadratmeter aufweisen. Die Substratschicht darf eine Aufbaudicke von fünf bis zehn Zentimeter nicht unterschreiten. Förderfähig sind alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Dachbegrünung entstehen. Je Zuwendungsempfänger ist nur eine Begrünungsmaßnahme förderfähig. Die Förderung wird als Festzuschuss gezahlt und soll ein Anreiz sein, keine Vollfinanzierung.
Etwas länger wurde in der Sitzung noch darüber diskutiert, die Durchführung einer Dachbegrünung durch qualifizierte Fachfirmen Voraussetzung für eine Förderung sein soll oder ob auch in Eigenarbeit durchgeführte Begrünungsmaßnahmen förderfähig ein sollen. Auf Empfehlung der Verwaltung sprach sich der Ausschuss schließlich dafür aus, ausschließlich durch qualifizierte Fachunternehmen durchgeführte Begrünungsmaßnahmen zu fördern.
Qualifizierte Fachfirma Voraussetzung
Begründet wurde dies damit, dass auch lokale Betriebe unterstützt werden sollen und sich finanzielle Einsparungen durch einen geringeren Niederschlagsabfluss ergeben. Voraussetzung dafür, dass die Umsetzung der Maßnahme den technisch-fachlichen Maßgaben entspricht und eine Änderung der entstehenden Entwässerungsgebühren erfolgen kann, sei die Umsetzung durch eine qualifizierte Fachfirma.
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