Pflege- und Wohnberatung: Mehr Schutz für Pflegebedürftige
Es gibt Neuregelungen in der Pflegeversicherung. Sie sind Ergebnis der zur Bekämpfung der Corona-Pandemie erlassenen Gesetze. Zentrales Anliegen: Pflegebedürftige Menschen, ihre Angehörigen und Pflegekräfte sollen besser geschützt und finanziell entlastet werden.
Andrea Schulte ist Mitarbeiterin der Pflege- und Wohnberatung im Kreis Unna und gibt einen Überblick über die wichtigsten Änderungen. Wichtig zu wissen ist aus Ihrer Sicht: „Alle Regelungen sind zunächst befristet bis zum 30. September diesen Jahres.“ Die zentralen Regelungen hat Andrea Schulte in einem Überblick zusammengefasst:
- Wer einen Pflegegrad beantragt, erhält derzeit keinen Besuch durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Die Feststellung des Pflegegrades erfolgt jetzt durch eine ausführliche telefonische Befragung. Angehörige bzw. Pflegepersonen sollen ebenfalls am Telefongespräch beteiligt werden.
- Pflegebedürftige sind von der Pflicht, einen Beratungsbesuch durch einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch zu nehmen, befreit. Das Pflegegeld wird von der Pflegekasse dennoch weiter gezahlt.
- Rückwirkend ab 1. April diesen Jahres wurde die Kostenerstattung für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel, wie z. B. Einmal-Handschuhe, Mund-Nasen-Schutz und Desinfektionsmittel von 40 Euro auf 60 Euro pro Monat erhöht. Die Pauschale kann bei der Pflegekasse geltend gemacht werden.
- Noch nicht verbrauchte Entlastungsleistungen aus dem letzten Jahr können jetzt statt bis zum 30. Juni diesen Jahres bis zum 30. September beansprucht werden. Der monatliche Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro kann z.B. für eine Haushaltshilfe oder für Einkaufsdienste verwendet werden.
- Wegen der Corona-Pandemie wurde auch der Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld erweitert. Wenn berufstätige Angehörige aufgrund eines pflegerischen Versorgungsengpasses die Pflege selbst übernehmen oder neu organisieren müssen, können sie sich von der Arbeit freistellen lassen.
- Die Zahlung des Pflegeunterstützungsgeldes als Lohnersatzleistung wird von zehn auf 20 Arbeitstage verlängert und von der Pflegekasse des Pflegebedürftigen übernommen.
Bei Fragen zu diesem oder anderen Themenkomplexen steht die Pflege- und Wohnberatung im Kreis Unna gerne zur Verfügung. Beratungsanfragen und Terminvereinbarungen sind täglich von 9 bis 12.30 Uhr und donnerstags auch von 14 bis 17 Uhr im Severinshaus, Nordenmauer 18 in Kamen, Tel. 0 23 07 / 28 99 06 0 oder 0 800 / 27 200 200 (kostenfrei) möglich. Ebenfalls möglich ist ein Kontakt per E-Mail an pwb@kreis-unna.de. PK | PKU