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Ohne Führerschein zweimal geblitzt: 600 Euro Geldstrafe und Sperrfrist

So dummdreist muss man erst einmal sein: Ohne Führerschein ist ein 30jähriger Holzwickeder in der Nacht des 4. Februar 2016 auf der Hörder Straße mit überhöhter Geschwindigkeit an einer stationären Radaranlage (Starenkasten) vorbeigerauscht. Als Beweis liegt ein schönes Foto von dem Angeklagten am Steuer des Fahrzeuges vor.

Kann ja mal passieren, auch mit gültiger Fahrerlaubnis, möchte man meinen. Allerdings fuhr der Holzwickeder am 2. Juni 2016 in den Mittagsstunden auf der Schwerter Straße in Holzwickede wieder mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit an einem Starenkasten vorbei. Immer noch ohne gültige Fahrerlaubnis. Dafür wieder mit einem scharfen Portraitfoto von ihm belegt.

Auch außerhalb des Straßenverkehrs scheint der 30-Jährige ziemlich dreist unterwegs zu sein: Wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in mindestens zwei Fällen sollte sich der Holzwickeder heute vor dem Amtsgericht verantworten. Doch der Angeklagte erschien einfach nicht – ohne jede Begründung.

Dafür gab es dieses Mal allerdings kein schönes Foto mehr, sondern ein Strafbefehl von Richter Jörn Granseuer: Danach muss der Holzwickeder 600 Euro Geldstrafe zahlen und eine Sperrfrist acht Monaten abwarten, bis er eine Fahrerlaubnis erwerben darf.

Fahren ohne Fahrerlaubnis


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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