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Notorischer Schwarzfahrer kommt mit Geldstrafe davon

Wie ein Häufchen Elend hockte der Holzwickeder Johannes B. (25 Jahre) auf der Anklagebank des Amtsgerichtes Unna. Dorthin gebracht hatten ihn zwei Fahrten mit der Deutschen Bahn im Juli, bei denen er als Schwarzfahrer erwischt worden war. Sichtlich mitgenommen und voll geständig, erklärte der ledige Vater einer 4-jährigen Tochter,  warum er schwarzgefahren sei: „Ich stehe dazu. Ich hatte damals gerade ein Tief im Leben und auch sonst alles schleifen lassen.“  Wegen einer Beziehungskrise habe er unbedingt eine vertraute Person zum Reden gebraucht, weshalb er unbedingt nach Köln wollte. Als Hartz 4-Empfänger fehlte ihm jedoch das Gel für die Bahnkarten. Da der 25-Jährige vor Gericht einen durchaus vernünftigen Eindruck machte und versicherte, dass er in zwei Wochen endlich auch einen Ausbildungsplatz als Fliesenleger antreten werde, lag eine milde Strafe eigentlich in der Luft.

Eine Woche nach Urteil schon wieder ohne Ticket erwischt

Wenn, ja wenn der Holzwickeder nicht vorher bereits elf Mal wegen Schwarzfahrens verurteilt worden wäre. „Das letzte Mal haben sie hier die gleiche Geschichte wie heute erzählt“,  erinnerte Richterin Malcherek den Holzwickeder. Dass B. nur eine Woche nachdem er mutmaßlich das letzte Mal wegen Erschleichung einer Beförderungsleistung verurteilt worden war, nur eine Woche später schon wieder beim Schwarzfahren erwischt wurde, spricht nicht gerade für seine Einsicht.

So sah das auch die Staatsanwältin, die es darum auch nicht mehr bei einer Gelstrafe belassen wollte und auf eine Haftstrafe von drei Monaten zur Bewährung ausgesetzt plädierte. Dem folgte die Richterin allerdings nicht: Sie hielt es auch  wegen  der günstigen Sozialprognose des Angeklagten und des nur geringen Schadens für vertretbar, noch einmal eine Geldstrafe von 600 Euro zu verhängen. Verbunden allerdings mit der eindringlichen Warnung, dass B. beim nächsten Mal wohl nicht mehr ohne Haftstrafe davon kommen wird.

Schwarzfahrer


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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