Nach Musikfestival Unfall unter Drogen auf A1 gebaut: 2 000 Euro Geldstrafe
Recht glimpflich davon kam ein 36-jähriger Franzose, der heute (18. Januar) wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetzes und Gefährdung des Straßenverkehrs vor dem Amtsgericht Unna zu verantworten hatte:
Am 28. August vorigen Jahres war der Franzose nach dem mehrtägigen Besuch eines Musikfestivals auf der Autobahn 1 in Fahrtrichtung Köln auf Höhe der Gemeinde Holzwickede nach einem Überholvorgang mit einem Lkw kollidiert.
Verletzt wurde dabei glücklicherweise niemand. Er verursachte jedoch einen Sachschaden von rund 2 500 Euro. Doch wie sich später herausstellte stand der Franzose unter Drogen: Neben dem Konsum von Amphetaminen und Ecstasy ließ sich auch Cannabis in seinem Blut nachweisen. Außerdem fanden die Polizeibeamten bei der Durchsuchung seines Pkw Amphetamine und Marihuana in geringen Mengen.
Den Konsum und Besitz der verbotenen Betäubungsmittel räumte der Angeklagte ein. Er habe 24 Stunden zuvor auf dem Musikfestival die Drogen zu sich genommen und sei dann einen Tag früher als geplant nach Hause aufgebrochen. Auch den Unfallhergang räumte der 36-Jährige ein.
Fahrerlaubnis mindestens ein Jahr entzogen
Der Angeklagte und auch sein Verteidiger bestritten jedoch, dass der Drogenkonsum ursächlich für den Unfall verantwortlich war. Dafür sei die Konzentration im Blut zu gering gewesen. Vielmehr sei der 35-Jährige einfach nur übermüdet gewesen.
Da der Angeklagte unter Drogen gefahren ist, hat er ohnehin schon seinen Führerschein verloren. Frühestens nach einem Jahr bekommt er den wieder – und auch nur nach bestandener Untersuchung und erneuter Prüfung. Als Maschinenbaumechaniker, der beruflich viel unterwegs ist und zudem für eine berufliche Weiterbildungsmaßnahme zwischen Aachen und Mönchen-Gladbach pendeln muss, trifft der Führerscheinentzug den 36-Jährigen hart – auch finanziell.
Fahruntüchtigkeit nicht zweifelsfrei nachweisbar
Den zweifelsfreien Nachweis, dass der Angeklagte aufgrund seines Drogenkonsums fahruntüchtig war und deshalb den Unfall versuchte, konnte die Anklage tatsächlich nicht führen. Damit war die Straßenverkehrsgefährdung mit einem Teilfreispruch vom Tisch. Blieb der Besitz der Betäubungsmittel.
Dafür verurteilte Richter Christian Johann den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen a‘ 40 Euro, zahlbar in monatlichen Raten a‘ 200 Euro. Außerdem muss er die Kosten des Verfahrens tragen.
Gegen den Angeklagten habe gesprochen, so der Richter, dass er bereits mehrfach gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen habe und eigentlich hätte wissen müssen, dass der Konsum strafbar ist. Zumal er in einem verantwortungsvollen Beruf arbeite. Stattdessen habe er sogar gleich mehrere verschiedene Drogen konsumiert. „Sie können glücklich sein, dass Sie den Unfall überlebt haben. Die Sache hätte auch noch ganz anders ausgehen können.“
BTM, Gefährdung des Straßenverkehrs