KreisSportBund Unna: Neue Sportversicherungsvertrag bringt wichtige Änderungen
Wer sich als Sportlerin oder Sportler eher mit neuen Laufschuh-Modellen oder als Vereinsmitglied mit dem aktuellen Tabellenstand seiner Mannschaft beschäftigt, hat dabei in den meisten Fällen mit dem Thema Versicherung nichts am Hut. Doch auch Sportvereine und ihre Mitglieder müssen sich bisweilen mit neuen Entwicklungen in diesem Bereich auseinandersetzen: So weist der KreisSportBund Unna jetzt darauf hin, dass ab nächstes Jahr ein neuer Sportversicherungsvertrag gilt.
Im Rahmen des Sportversicherungsvertrages sind die Sportvereine in NRW weiterhin umfassend abgesichert. Der Landessportbund NRW ist seit dem 1. Januar 2020 Versicherungspartner der ARAG und Träger der Versicherung für die Sportvereine in NRW.
Deckungsverbesserung
Der neue Sportversicherungsvertrag gilt ab 1. Januar 2022 und bringt einige wichtige Änderungen.
Die gegenüber dem bisherigen Vertrag (Stand 1.1.2020) enthaltenen Deckungsverbesserungen und -erweiterungen sind bereits zum 27.3.2021 in Kraft getreten. Damit sind in der Sportversicherung jetzt folgende Versicherungssparten enthalten: Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung, allgemeine Haftpflichtversicherung, Umwelt-Haftpflichtversicherung, Umweltschaden-Versicherung, Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, D&O-Versicherung, Vertrauensschadenversicherung, Rechtsschutzversicherung und Krankenzusatzversicherung.
Darüber hinaus wurden auch die Deckungsleistungen bei Personen-/und Sachschäden von 5.000 auf 15.000 Euro, Mietsachschäden von 250.000 auf 5.000.000 Euro, Vermögensschäden von 35.000 auf 250.000 Euro angehoben.
Vorstände und Geschäftsführer besser abgesichert
Neu ist, dass die D&O-Versicherung (= Directors & Officers) jetzt inkludiert ist. Sie gilt für Vorstände und GeschäftsführerInnen und musste in der Vergangenheit zusätzlich abgeschlossen werden.
Die D&O-Versicherung bietet Vorständen und Geschäftsführerinnen und -führern Rückhalt, damit diese für die wirtschaftlichen Folgen von Fehlern in ihrer Vereins-/Verbandstätigkeit nicht mit ihrem Privatvermögen haften müssen. Dabei handelt es sich um eine Absicherung des persönlichen Haftungsrisikos, wenn sie für einen Vermögensschaden auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. Sie wurde von 0 auf 250.000 Euro angehoben.
Der KreisSportBund Unna empfiehlt allen Vereinsvorständen, sich mit dem neuen Sportversicherungsvertrag des Landessportbundes und der ARAG auseinanderzusetzen und zu prüfen, ob es in ihrem Verein nicht auch Anpassungen geben kann. Der neue Vertrag findet sich auf der Internetseite des KreisSportBundes Unna e.V. und kann dort heruntergeladen werden.