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Kreishandwerkerschaft appelliert: Anträge zur Gesellenprüfung rechtzeitig einreichen

Alle Auszubildenden der Handwerksbetriebe im Einzugsbereich der Kreishandwerkerschaft Hellweg-Lippe (Kreis Soest, Kreis Unna und Stadt Hamm) die bis zum 31. März 2021 ihre Ausbildungszeit beenden, müssen ihr Gesellenprüfungsgesuch bis spätestens 10. September 2020 bei der Kreishandwerkerschaft Hellweg-Lippe einreichen. Wie die Kreishandwerkerschaft weiter informiert, gilt dies auch für Auszubildende, die ihre Prüfung wiederholen oder eine vorzeitige Prüfung beantragen wollen.

Für Winterprüfungen 2020/21 läuft Frist am 10. September ab

Die Antragsformulare für Auszubildende aus dem Kreis Unna sind in der Geschäftsstelle im Haus des Handwerks, Nordring 12, in Unna erhältlich.

Verspätet oder unvollständig eingereichte Prüfungsgesuche können nicht berücksichtigt werden. Dem Antrag sind daher unbedingt alle auf dem Formular vermerkten Unterlagen vollständig beizufügen. Damit alle Prüflinge die gleichen Voraussetzungen erhalten wird besonders genau auf die Einhaltung des letzten Anmeldetermins am 10. September 2020 geachtet.

Gesellenprüfungen

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