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Kreishandwerkerschaft appelliert: Anträge zur Gesellenprüfung rechtzeitig einreichen

Alle Auszubildenden der Handwerksbetriebe im Einzugsgebiet der Kreishandwerkerschaft Hellweg-Lippe (Kreis Soest, Kreis Unna sowie Stadt Hamm), die bis zum 31. März 2023 ihre Ausbildungszeit beenden, müssen ihr Gesellenprüfungsgesuch bis spätestens 20. September bei der Kreishandwerkerschaft Westfalen-Lippe einreichen. Darauf weist die Kreishandwerkerschaft Hellweg-Lippe jetzt hin.

Diese Frist gilt auch für Auszubildende, die ihre Prüfung wiederholen oder eine vorzeitige Prüfung (hier gilt der Stichtag 10. September) beantragen wollen.

Antragsformulare sind in der für den Kreis Unna zuständigen Geschäftsstelle der Kreishandwerkerschaft erhältlich: Haus des Handwerks, Nordring 12, 59423 Unna.

Verspätet oder unvollständig eingereichte Prüfungsgesuche können nicht berücksichtigt werden. Dem Antrag sind daher unbedingt alle auf dem Formular vermerkten Unterlagen vollständig beizufügen. Damit alle Prüflinge die gleichen Voraussetzungen erhalten, wird besonders genau auf die Einhaltung des letzten Anmeldetermins am 20. September geachtet.

Gesellenprüfungen, Kreishandwerkerschaft

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