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Holzwickeder verkaufte Aktien, die nie in Umlauf waren: Geldstrafe

Weil er einem Geschädigten gemeinsam mit einem unbekannten Dritten Aktien für insgesamt 4.725 Euro verkaufte, obwohl ein Börsengang nie beabsichtigt war, hatte sich ein  41-jähriger Holzwickeder gestern vor dem Amtsgericht in Unna wegen Anlagebetrugs zu verantworten.

Der Freiberufler hatte in der Zeit von Ende Juli bis Mitte August 2010 über einen unbekannten Anlageberater Kontakt zu dem Geschädigten aufgenommen und ihn auf seine Firma GDM mit Sitz in den USA hingewiesen. Der Geschädigte schickte dem 41-Jährigen schließlich einen Zeichnungsschein für Aktien an ein Postfach in Holzwickede und überwies eine Summe von 4.725 Euro dafür auf ein Konto bei der Bank of America. Eigentümer der Firma GDM war der Holzwickeder. Seine Firma brachte er nie an die Börse, folglich waren auch nie irgendwelche Aktien dieser Firma im Handel. Das vereinnahmte Geld hat der Holzwickeder allerdings bis heute nicht zurückgezahlt.

Der Geschädigte war übrigens der einzige, dem er Aktien der GDM verkauft hatte. Dass er ihm diese  Aktien verkaufte, obwohl sie noch gar nicht im Handel waren, wie ihm der Amtsrichter vorhielt, sei  „völlig legal“, verteidigte sich der Holzwickeder gestern. Angeblich habe der Geschädigte auch „gewusst, dass  noch keine Aktien in Umlauf waren“. Zudem sei er darauf hingewiesen worden, dass es sich „um hochriskante Papiere handeln“ würde, behauptete der Holzwickeder – ohne allerdings gestern den Nachweis dafür zu erbringen.

Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten im Vorfeld der Verhandlung bereits angeboten, das Verfahren gegen ihn einzustellen, wenn er die 4.725 Euro zurückzahlt. „Warum haben Sie denn das Geld nicht zurückgezahlt?“, wollte Amtsrichter Jörg Granseuer wissen. „Wissen Sie“, entschuldigte sich der 41-Jährige, „die ganze Sache hat mich schon sehr mitgenommen und stark belastet.“  Deshalb habe er sich als Freiberufler nicht mehr wie üblich um seine Arbeit kümmern können und weniger Einnahmen erzielt.

Merkwürdig nur: In seinen ersten Vernehmungen hatte der 41-Jährige noch der Polizei gegenüber erklärt, dass er in der Lage und auch willens sei, das Geld an den Geschädigten sofort zurück zu überweisen. Diesen Widerspruch konnte der Angeklagte gestern zwar nicht aufklären. Er versicherte aber: „Jetzt kann ich die volle Summe in zwei Monaten zurückzahlen.“

Wohl auch deshalb kam der Holzwickeder gestern noch einmal glimpflich davon, obwohl doch seine Betrugsabsichten ziemlich offenkundig waren.

In Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft stellte der Amtsrichter Jörg Granseuer das Verfahren gegen den 41-jährigen  Holzwickeder gegen folgende Auflagen ein: Der 41-Jährige muss die 4.725 Euro, die er zu Unrecht kassiert hat, binnen zwei Monaten an den Geschädigten zurückzahlen. Außerdem muss der Angeklagte bis Mai 2015 eine Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro an den  Verein für Jugendhilfe in Unna zahlen. Dafür gilt er dann aber auch künftig nicht als vorbestraft.

Anlagebetrug


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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