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Holzwickeder Paar soll 19.000 Euro zu Unrecht vom Jobcenter kassiert haben: Freispruch

Wegen gemeinschaftlichen Betrugs musste sich die 37 Jahre alte B. und ihr 41 Jahre alter Lebensgefährte W. am Donnerstag (11.5.) vor dem Amtsgericht in Unna verantworten.

Die Anklage warf den beiden Holzwickedern vor, vom 1. Februar vorigen Jahres bis 31. März dieses Jahres gemeinsam in einer Wohnung in Holzwickede gewohnt zu haben, ohne dies dem Jobcenter anzuzeigen. Auf diese Weise hätten die beiden Leistungen in Höhe von rd. 19.000 Euro kassiert, die ihnen nicht zustanden.

Vorwurf: Gemeinsame Wohnung verschwiegen

Beide Angeklagten bestritten jedoch, in dem genannten Zeitraum zusammengelebt zu haben. Tatsächlich hätten sich beide voriges Jahr dazu entschlossen, zusammenzuziehen, so die Angeklagte. Deshalb hätten sie auch die größere Wohnung in Holzwickede angemietet. Zum Jahreswechsel 2021/2022 habe man sich dann jedoch zerstritten und wieder getrennt, um Abstand zu gewinnen, wie die beiden Angeklagten betonten. Der Angeklagte W. sei wieder in seine eigene kleinere Wohnung in Holzwickede gezogen, die er nie aufgegeben habe. Nachdem sich beide eine Zeitlang aus dem Weg gegangen waren, so die Angeklagte B. weiter, hätten man „nach ungefähr acht Wochen“ schließlich doch wieder zusammengefunden – „allerdings ohne wieder zusammenzuwohnen“, wie beide betonten.

Beim Jobcenter angezeigt wurden die beiden schließlich vom Vermieter der größeren Wohnung, diese angemietet hatten. Ihm war aufgrund verschiedener Beobachtungen der Verdacht gekommen, dass die beiden doch noch in seiner Wohnungen zusammen wohnten, obwohl der Mietvertrag auf Wunsch seiner Mieter nur noch auf die Angeklagte B. umgeschrieben worden war. Über den geänderten Mietvertrag hatte er anschließend pflichtgemäß die Arbeitsagentur in Kenntnis gesetzt.

Misstrauischer Vermieter informiert Jobcenter

Wie ihr Vermieter (60 J.) im Zeugenstand schilderte, hätten ihn verschiedene Dinge misstrauisch gemacht und veranlasst, schließlich auch das Jobcenter von seinem Verdacht zu informieren. So habe er lange vergeblich vom Angeklagten W. eine Bestätigung eingefordert, dass dieser ausgezogen sei. Nachbarn und andere Mieter aus seinem Haus hätten ihm dann erklärt, dass W. überhaupt nicht ausgezogen sei. Als er sich über eine Meldeauskunft die Adresse von dessen anderer Wohnung besorgte und dort vorbeifuhr, hätte er dort wiederum von Nachbarn erfahren, dass W. gar nicht mehr dort wohne.

Erst recht misstrauisch wurde der Vermieter, als W. ihm schließlich eine Wohnungsgeber-Bescheinigung vorlegte, mit der sein neuer Vermieter bescheinigte, dass W. bei ihm eine Wohnung gemietet habe. „§Diese Bescheinigung kam mir sofort wie eine Fälschung vor“, so der Vermieter. So sei das Formular das erste, was man beim Googeln im Internet findet, wenn man nach einer Wohnungsber-Bescheiniigung sucht. Außerdem sei es ganz unleserlich und ohne jeden Stempel oder Briefkopf ausgefüllt gewesen, obwohl der neue Vermieter zur Immobilienbranche gehört. „Als ich dort anrief, um mir die Echtheit bestätigen zu lassen, wurde mir das bestätigt, obwohl ich meine Frage noch gar nicht gestellt hatte“, wunderte sich der Vermieter. „Das kam mir auch spanisch vor.“

Freispruch mangels beweisen

Dem Vermieter reichten diese Verdachtsmomente, um seine Vermutung dem Jobcenter mitzuteilen.

Harte Beweise gibt es allerdings nicht, worauf auch der Verteidiger der Angeklagten hinwies. Da auch das Gericht keine Möglichkeiten sah, den Tatverdacht nachzuweisen, blieb Richterin Kathrin Dannehl nichts anderes übrig, als die Angeklagten mangels Beweise freizusprechen: „Im Zweifel für den Angeklagten. Die Täuschung konnte nicht sicher festgestellt werden.“

Keine Hausbesuche in der Pandemie  

In die Karten gespielt haben dürfte den beiden Angeklagten bei dieser Einschätzung, dass die Arbeitsagentur während der Pandemie grundsätzlich keine Hausbesuche durchgeführt hat, um mögliche Täuschungsversuche aufzuklären.

Betrug, Jobcenter


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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