Holzwickeder beleidigt Polizeibeamten: 300 Euro für „Stück Dreck“
Glimpflich mit einer Geldstrafe und einer Entschuldigung ist ein 20-jähriger Holzwickeder davon gekommen, der sich gestern wegen Beleidigung vor dem Amtsgericht in Unna verantworten musste.
Der Holzwickeder war am 9. August vorigen Jahres auf dem Fahrrad mit seiner Clique in Dortmund-Wickede unterwegs und dort einer Polizeistreife aufgefallen. Die Beamten erteilten der ganzen Gruppe ein Platzverbot. Auf dem Weg nach Hause wollte der 20-Jährige dann, wie er gestern sagte, an einem Kiosk ein paar Zigaretten kaufen. Weil die Polizei ein Platzverbot für den ganzen Ortsteil Wickede ausgesprochen hatte und der Holzwickeder sich dem mit seinem Kioskbesuch widersetzte, nahmen die Beamten ihn mit. Bei dieser Aktion soll der Holzwickeder, der mindestens 1,6 Promille im Blut hatte, einen jungen Beamten als „Stück Dreck“ beschimpft und bedroht („Ich weiß, wo Dein Haus steht.“) haben.
Vor Gericht gab der 20-Jährige gestern an, dass der Platzverweis der Dortmunder Polizei gegen ihn völlig grundlos erteilt worden sei. Deshalb habe er sich ungerecht behandelt gefühlt. Die Beleidigung sei „nicht so gemeint“ gewesen und ihm „so herausgerutscht“.
Angeklagter ist Wiederholungstäter
Allerdings wohl nicht zum ersten Mal. Denn der Holzwickeder ist nicht nur einschlägig vorbestraft. Keine Woche nach dem Vorfall in Dortmund-Wickede hatte er sich schon wieder mit der Polizei angelegt und sich eine Geldstrafe eingehandelt, weil er Polizeibeamte mit „ACAB“ (All Cops Are Bastards) beschimpft hatte.
Da der Angeklagte jedoch in geordneten Verhältnissen lebt, am Tattag ziemlich betrunken war und sich gestern reumütig zeigte, stellte das Gericht das Verfahren unter zwei Bedingungen ein. Der 20-Jährige Holzwickeder musste sich bei dem jungen Beamten entschuldigen, Was er mit den Worten tat: „Ich wollte mich entschuldigen. Das war nicht okay von mir und nicht ernst gemeint.“
Außerdem muss der Holzwickeder 300 Euro Geldstrafe zahlen. Die sollte er zunächst als Schmerzensgeld an den jungen Beamten zahlen. Doch dieser lehnte das ab, weil er vermeiden wollte, dass der Angeklagte seine privaten Personaldaten erhält. Die 300 Euro muss der Holzwickeder nun an Ärzte ohne Grenzen überweisen.