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Handel mit geschmuggelten Zigaretten: Holzwickeder zu einem Jahr und zwei Monaten verurteilt

JustitiaDie Mühlen der Justiz mahlen mitunter recht langsam. Und so fand sich ein 54-Jähriger in Polen geborener deutscher Staatsangehöriger aus Holzwickede heute (23.2.) erneut vor dem Landgericht Dortmund wegen Steuerhinterziehung wieder,  weil  er vor nunmehr sieben Jahren zwei Kartons mit jeweils 288 Stangen geschmuggelter Zigaretten erworben und weiterveräußert hatte. Dabei entstand ein Steuerschaden von insgesamt rund 15.700 Euro.

Die Ermittler hatten seinerzeit Telefongespräche des Angeklagten und seiner Ehefrau überwacht und so erfahren, dass er die Ware zum üblichen Preis von 12 Euro pro Stange für geschmuggelte Zigaretten eingekauft hatte und diese auch im Raum Arnsberg übergeben wurde. Anschließend wurden vom Angeklagten noch einmal zwei weitere Kartons mit geschmuggelten Zigaretten nachgeordert. Beim zweiten Geschäft wurden dann erneut sechs Pakete nachbestellt – Probleme bei der Lieferung oder beim Absatz gab es offenbar nicht, jedenfalls war in den Telefongesprächen von „Reklamationen“ keine Rede.

Angeklagter nur ein „kleiner Fisch“

Dabei war der Holzwickeder wohl nur ein kleiner Fisch: Denn die von ihm erworbenen Zigaretten stammten aus einer größeren Lieferung von bis zu 600.000 Zigaretten, die eine Schmugglerbande zuvor über die polnische Grenze bei Görlitz in die Bundesrepublik eingeschmuggelt und hier an verschiedenen Orten, u.a. in Kamen und Hagen, gebunkert hatte. Dabei wurde ein  Steuerschaden jenseits von 600.000 Euro verursacht. Zwei Mitglieder der Bande, mit denen der Holzwickeder befreundet war, wurden in gesonderten Verfahren zu langjährigen Haftstrafen verurteilt.

Dem 54-jährigen Holzwickeder war indes nur die Steuerhinterziehung in zwei  Fällen nachzuweisen. Außerdem bestreitet der Holzwickeder bis heute, etwas mit der Schmugglerbande zu tun gehabt, geschweige denn gewerbsmäßig mit den Zigaretten  gehandelt zu haben. Vom Amtsgericht Dortmund war der Holzwickeder in erster Instanz wegen Steuerhinterziehung in zwei Fällen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt worden.

Zweimal Berufung gegen seine Urteile

Gegen dieses Urteil legte er Berufung ein  – und hatte Pech. Das Landgericht Dortmund ging  – anders als noch das Amtsgericht – von einem gewerbsmäßigen Handel mit geschmuggelten Zigaretten aus und erhöhte die Strafe auf ein Jahr und sechs Monate Haft, allerdings wieder zur Bewährung ausgesetzt.

Auch gegen dieses Urteil ging der Angeklagte in Berufung und das Oberlandesgericht Hamm hob das Urteil tatsächlich aus formalen Gründen auf, ohne den eigentlichen Straftatbestand anzuzweifeln. Jedoch sollte das Landgericht Dortmund noch einmal drei Dinge genauer prüfen: 1. Ob tatsächlich gewerbsmäßiger Handel vorliege. 2. Ob der Verkaufspreis der Zigaretten auf dem Schwarzmarkt und damit der Steuerschaden richtig beziffert wurde. 3. Ob es sich um einen Fall von minderschweren Fall von Steuerhehlerei oder aber Steuerhinterziehung handelt.

Das Gericht bekräftigte heute noch einmal, dass es „nicht den geringsten Zweifel“ haben,  dass es hier um gewerbsmäßigen Handel mit geschmuggelten Zigaretten gehe. Dies zeige schon allein  der Umstand, dass nach dem reibungslosen Verkauf der ersten Zigarettenlieferung weitere Lieferungen nachbestellt worden seien. Dies spreche dafür, dass der Holzwickeder einen festen Abnehmerkreis hatte und mehrere, fortlaufende Geschäfte geplant gewesen seien. Auch wenn der Angeklagte, so der Richter, wohl „eher ein kleines Rad der Bande“ gewesen sei.

Verfahren mit rechtsstaatswidrigen Verzögerungen

Den Schwarzmarktpreis der Zigaretten für den fraglichen Zeitraum ließ sich das Gericht vom Hauptzollamt Bielefeld bestätigen. Danach betrug er seinerzeit 21,13 Euro pro Stange oder 19 Cent pro Zigarette.

Zu Lasten des 54-Jährigen wertete der Richter außerdem, dass der Angeklagte eine ganze Reihe Vorstrafen, darunter auch einschlägige, vorzuweisen habe. Die Straftat im Jahr 2007 sei zudem aus dem offenen Vollzug heraus verübt worden.

Zugunsten des Angeklagten wertete das Gericht aber das lange Verfahren, das durchaus eine Belastung für den Angeklagten gewesen sei.  Außerdem sei der Angeklagte in den zurückliegenden Jahren weitgehend straffrei geblieben.

Mit seinem Urteil wegen Steuerhehlerei von einem Jahr und zwei Monaten Haft zur Bewährung auf drei Jahre ausgesetzt folgte das Gericht heute dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Wegen des langen Verfahrens mit rechtsstaatswidrigen Verzögerungen wurden dem Angeklagten vier Monate als verbüßt anerkannt.  Außerdem muss der Holzwickeder 1.000 Euro an die Roten Nasen zahlen, eine Organisation von Clowns, die Kindern, Senioren und Flüchtlingen etwas Spaß bereitet.

Der Verteidiger des 54-jährigen Holzwickeders hatte eine Haftstrafe von unter einem Jahr gefordert, die unter Anrechnung des langen Verfahrens als bereits verbüßt anzusehen sei.

Steuerhinterziehung, Zigarettenschmuggel


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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