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So sieht es aus, wenn Luftbilder mit der Liegenschaftskarte abgeglichen werden: Der Anbau und die Garage sind noch nicht vermerkt und grau hinterlegt. (Grafik Kreis Unna)

Gebäudeeinmessung im Kreis Unna: Alle Gebäude sollen vermessen werden

So sieht es aus, wenn Luftbilder mit der Liegenschaftskarte abgeglichen werden: Der Anbau und die Garage sind noch nicht vermerkt und grau hinterlegt. (Grafik Kreis Unna)
So sieht es aus, wenn Luftbilder mit der Liegenschaftskarte abgeglichen werden: Der Anbau und die Garage sind noch nicht vermerkt und grau hinterlegt. (Grafik Kreis Unna)

Ein neuer Wintergarten, der Anbau für mehr Wohnfläche oder eine neue Garage – wer sein Haus vergrößern möchte, der muss es auch neu vermessen lassen. Diese Gebäudeeinmessungspflicht besteht seit 1972. Davor errichtete Gebäude werden vom Fachbereich Vermessung und Kataster kostenlos eingemessen.

„Circa 2.000 Gebäude bzw. Gebäudeteile sind noch nicht in der Liegenschaftskarte dargestellt“, erklärt Matthias Neumann-Redlin, Sachgebietsleiter für Vermessungen und Raumbezug beim Kreis Unna. „Dazu führen wir in den nächsten zwei Jahren vermehrt Gebäudeeinmessungen im gesamten Kreis Unna durch.“

Information für Eigentümer

Das heißt, dass die Mitarbeiter zu den Eigentümern fahren, deren Gebäude noch nicht eingemessen sind, sich mit Dienstausweis vorstellen und über das Vorhaben informieren. „In der Regel wissen die Eigentümer aber bereits, dass ihr Gebäude noch nicht eingemessen ist – überraschend dürfte der Besuch von uns also in den wenigsten Fällen sein“, sagt der Sachgebietsleiter. „In einigen Fällen müssen allerdings auch die benachbarten Grundstücke betreten werden, um den Bezug zu anderen Gebäuden oder Vermessungspunkten herzustellen.“

Der Nachweis der Gebäude im Liegenschaftskataster ist nicht nur ein wertvoller Beitrag zur Rechtssicherheit der Eigentümer, sondern ist auch als Planungsgrundlage öffentlicher und privater Planungsträger von hoher Bedeutung. Daher greifen die Mitarbeiter auch auf aktuelle Luftbilder zurück, um noch nicht eingemessene Gebäude durch einen Vergleich mit der Liegenschaftskarte zu identifizieren.

Einmessen lassen – aber wie?

Ist ein seit 1972 errichtetes Gebäude noch nicht eingemessen, wird der Eigentümer dazu aufgefordert, einen Antrag auf Gebäudeeinmessung zu stellen. Dann muss er entweder einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder das Sachgebiet Vermessung und Raumbezug beauftragen, die Vermessung durchzuführen.

Allgemeinen Informationen zum Verfahren gibt es auch im Sachgebiet Vermessung und Raumbezug bei Sachgebietsleiter Matthias Neumann-Redlin unter Tel.: 02303 / 27-19 68 oder per E-Mail an matthias.neumann-redlin@kreis-unna.de. PK | PKU

Kataster, Vermessung

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