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Die Bundespolizei hat am Samstag im Dortmunder Flughafen bei der Ein- und Ausreisekontrolle eines Fluges drei Haftbefehle vollstreckt. (Foto: Bundespolizei)

Flughafen Dortmund: Ein Flug, drei Festnahmen – Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle

Die Bundespolizei hat am Samstag im Dortmunder Flughafen bei der Ein- und Ausreisekontrolle eines Fluges drei Haftbefehle vollstreckt.  (Foto: Bundespolizei)
Die Bundespolizei hat am Samstag im Dortmunder Flughafen bei der Ein- und Ausreisekontrolle eines Fluges drei Haftbefehle vollstreckt. (Foto: Bundespolizei)

Ein und derselbe Flug, drei Festnahmen, mehr als sechs Monate Freiheitsstrafen sind das Ergebnis der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrollen von Einsatzkräften der Bundespolizei am Dortmunder Flughafen.  Wie die Bundespolizei dazu mitteilt, überprüften am Samstagabend (7. März) Einsatzkräfte der Bundespolizei im Rahmen der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrollen eines Fluges aus/nach Kutaissi (Georgien) zahlreiche Personen.

Bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle wurde gegen 18 Uhr auch ein 46-jährigen Georgier überprüft. Gegen diesen lag ein Haftbefehl des Amtsgerichts in Bad Iburg vor. Dieses hatten den Mann im Mai 2019 wegen gemeinschaftlichen Diebstahls zu einer dreimonatigen Freiheitsstrafe verurteilt. Bundespolizisten nahmen ihn fest und lieferten den 46-Jährigen in die Dortmunder JVA ein.  

Mehr als sechs Monate Freiheitsstrafe insgesamt

Gegen 18.25 Uhr wurde während der Einreisekontrolle des gleichen Fluges aus Kutaissi ein 46-jähriger Georgier überprüft. Dieser wurde mit einem Haftbefehl des Amtsgerichts in Aschaffenburg gesucht, das ihn im Januar 2020 wegen eines Drogenvergehens zu einer Geldstrafe von 1860 Euro und 1344 Euro Verfahrenskosten verurteilt hatte. Weil der Mann den geforderten Betrag nicht zahlen konnte, wurde er für die nächsten 93 Tage in die JVA eingeliefert.  

Anschließend, um 18.35 Uhr, wurde ein 38-jähriger Georgier während der Einreise überprüft. Auch er wurde mit einem Haftbefehl gesucht. Das Amtsgericht in Hameln hatte ihn im Oktober 2018 wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 1300 Euro verurteilt. Auch er konnte den geforderten Betrag nicht zahlen und wurde zur Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe von 28 Tagen in die JVA eingeliefert.

Flughafen

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