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Feldraine und Wegeränder: Erhaltung der Artenvielfalt wichtig

Löwenzahn-Wiese am Haus Opherdicke. (Foto: Peter Gräber)
Mit Löwenzahnblüten übersäte Wiese am Haus Opherdicke. (Foto: Peter Gräber)

(PK) Feldraine, Böschungen, nicht bewirtschaftete Flächen oder auch Wegeränder: Oft verbergen sich dahinter kleine Biotope. Deshalb bittet die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Unna, auf das Abbrennen der Bodendecke auf Feldrainen, Böschungen, nicht bewirtschafteten Flächen und an Wegerändern zu verzichten. Auch das Niedrighalten mit chemischen Mitteln oder das Vernichten durch Umpflügen schadet der Tier- und Pflanzenwelt mehr, als es dem Auge nützt.

Wie Christian Makala von der Unteren Landschaftsbehörde erklärt, sollten die Wegeseitenflächen wegen ihrer Wichtigkeit für ein großflächiges Biotop-Verbundsystem ungeschmälert erhalten bleiben. „In einer Kulturlandschaft sollten neben den wirtschaftlich genutzten Pflanzen und Tieren auch alle heimischen wildwachsenden Pflanzen und freilebenden Tierarten existieren können“, so der Kreis-Umweltexperte.

In einer Kulturlandschaft sollten neben den wirtschaftlich genutzten Pflanzen und Tieren auch alle heimischen wildwachsenden Pflanzen und freilebenden Tierarten existieren können“

Christian Makala, Sachgebietsleiter Untere Landschaftsbehörde Kreis Unna

Denn gerade die Erhaltung der verbliebenen und die Entwicklung neuer naturnaher Wegraine tragen zur Sicherung der Artenvielfalt und damit der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes bei. Sie liegen deshalb im gemeinsamen Interesse von Naturschutz und Landwirtschaft.

„Diese Flächen bilden Rückzugsgebiete und Nahrungsgrundlagen für Schmetterlinge und andere Insekten, für Singvögel und Niederwild“, betont Makala. Außerdem haben bunte und belebte Wegeränder für die Erholung eine nicht unbeträchtliche Bedeutung. Deshalb enthält auch das Landschaftsgesetz entsprechende Vorgaben, deren Einhaltung von der Unteren Landschaftsbehörde überwacht wird. Bei Verstößen droht ein Bußgeld.

Naturschutz


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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