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Faustschlag und Handy gestohlen: Sechs Monate Haft für 44-jährigen Holzwickeder

Ein Unschuldslamm war der 44 Jahre alte Angeklagte auch schon vor der Verhandlung in dieser Woche nicht: Erst im Januar ist der Holzwickeder J. von Richterin Kathrin Dannehl wegen gefährlicher Körperverletzung zu drei Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden, weil er seine Schwester auf offener Straße verprügelt hatte (Emscherblog berichtete). Am Donnerstag (20.4.) wurde er aus der Haft vorgeführt und saß erneut vor der Richterin. Dieses Mal warf ihm die Anklage einfache Körperverletzung in Tateinheit mit Diebstahl vor.

Im April 2020 soll der Angeklagte im Streit um eine Frau einen Radfahrer getreten und ihm sein Handy gestohlen haben. Anders als in der Vergangenheit, wo der 44-Jährige gestenreich den Unschuldigen gab, gestand J. ohne weiteres Federlesen den Tatvorwurf im Wesentlichen. Darüber hinaus hat er sich sogar bei dem Geschädigten entschuldigt. Dies wurde ihm, genau wie sein Geständnis, strafmildernd angerechnet. Außerdem waren die Verletzungen des Geschädigten nur leichter Natur. Er musste sich nicht einmal in ärztliche Behandlung begeben.

Viele Vorstrafen und auch schon in Haft

Gegen den Angeklagten sprach selbstverständlich sein erhebliches Strafregister, darunter auch einschlägige Vorstrafen. Eine günstige Sozialprognose konnte das Gericht beim Angeklagten nicht erkennen. Auch wenn Richterin Kathrin Dannehl nach seinem aktuellen Auftritt vor Gericht „zumindest ein bisschen Hoffnung“ hat, „dass sich doch noch eine gute Entwicklung bei Ihnen einstellen könnte“.

Ihr Urteil, das den Anträgen der Anklagevertreterin und des Verteidigers entsprach, lautete schließlich auf eine Gesamtstrafe von sechs Monate Haft unter Einbeziehung der Vorstrafen des Angeklagten. Für die Körperverletzung, die sich in der Beweisaufnahme als Faustschlag und nicht als Fußtritt entpuppte, setzte sie zwei Monate Haft und für den Diebstahl des Smartphones vier Monate Haft an. Dass die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird, kam für J. wegen seiner schlechten sozialen Prognose selbstverständlich nicht infrage. „Ich hoffe, Sie werden an Ihrer Sozialprognose arbeiten“, verabschiedete die Richterin den 44-Jährigen wieder in die Haft.

Dienstahl, Körperverletzung


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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