
Doppelt „Stütze“ kassiert: Umzug nach Holzwickede bringt Spanierin Betrugsanklage ein
Wie schnell es gehen kann, dass man sich als Angeklagte mit einem Betrugsvorwurf vor Gericht wiederfindet, musste heute (7. September) eine 42 Jahre alte Mutter von zwei erwachsenen Kindern, vor dem Amtsgericht Unna erfahren. Bis die Spanierin, die der deutschen Sprache nicht mächtig ist, ihre Dolmetscherin auf dem Gerichtsflur traf, hatte sie keine Ahnung, was die Anklage ihr überhaupt vorwirft, versichert ihr Verteidiger.
Die Angeklagte hat in der Zeit von 1. März bis 31. Mai 2020 über das Jobcenter in Dortmund Bezüge in Höhe von 1.934 Euro bezogen. Im Laufe des Monats Mai ist sie von Dortmund nach Holzwickede umgezogen, wo sie noch immer wohnt, und hatte dem Jobcenter Dortmund erst nach ihrem Umzug im Juni den Wohnortwechsel mitgeteilt – aus freien Stücken.
Verspätete Meldung an Jobcenter
Der 42-Jährigen sei gar nicht klar gewesen, dass sie einen Betrug begeht, wenn sie den Zuständigkeitswechsel der Jobcenter nicht vor ihrem Umzug anzeigt, erklärte ihr Verteidiger heute: „Ob man hier überhaupt von einer Betrugsabsicht sprechen kann, ist doch sehr fraglich. Meine Mandantin spricht kein Wort Deutsch. Ganz ehrlich, selbst mir wäre das so auch nicht klar gewesen mit dem Zuständigkeitswechsel. Sie hat ja dann auch sogar von sich aus ihren Umzug gemeldet, nur etwas zu spät.“
Tatsächlich hat die Angeklagte auch nur für den Monat Mai doppelt Unterstützung vom Jobcenter Dortmund kassiert, stellte Richter Jörn Granseuer fest. „Vorher wohnte sie noch in Dortmund, so dass es keine Bereicherungsabsicht gegeben haben kann.“ Zudem habe sie von sich aus ihren Wohnortwechsel angezeigt. Schließlich zahlt die Angeklagte auch schon die zu Unrecht kassierte Unterstützung in Raten zurück.
Verfahren unter Auflagen eingestellt
Unter diesen Umstände erklärte sich der Richter in Abstimmung mit den übrigen Beteiligten bereit, das Verfahren gegen die Angeklagte nach §153a STPA einzustellen, vorausgesetzt sie zahlt auch noch die ausstehende Restsumme zurück.
Nach Erledigung des Betrugsvorwurfes könnte jetzt allerdings noch eine Ordnungswidrigkeit im Raum stehen, erklärte der Richter der Angeklagten. „Das muss aber nicht sein. Es ist auch gut möglich, dass es nicht dazu kommt. Dafür ist dieses Gericht allerdings nicht mehr zuständig.“
Johanna
Ich denke, es sollte doch vermutlich auch mit eingeschränkten Sprachkenntnissen ziemlich einsichtig sein, dass ich demjenigen, der meine Miete bezahlt, rechtzeitig mitteilen muss, wenn ich die Wohnung, für die ich die Mietzahlung bekomme, überhaupt nicht mehr bewohne.
Und wenn ich zu Beginn meines Leistungsbezugs die entsprechenden schriftlichen Belehrungen, in denen auch ausdrücklich drin steht, dass ich einen Umzug rechtzeitig mitteilen muss, nicht verstehe, dann darf ich auch nicht mit meiner Unterschrift bestätigen, dass ich die Belehrungen gelesen und zur Kenntnis genommen habe. Ggf. muss ich vielleicht nachfragen, wenn ich etwas nicht verstehe.