CDU fordert Anpassung des Personalkonzeptes an fortschreitende Digitalisierung
Die fortschreitende Digitalisierung verändert die Arbeitsprozesse auch in der Gemeindeverwaltung. Die CDU hat die Verwaltungsspitze deshalb aufgefordert, das bestehende Personalentwicklungskonzept und die darin formulierten Entwicklungsziele einer sach- und fachgerechten Untersuchung und Bewertung zu unterziehen. Die CDU hält dabei eine externe Unterstützung durch die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) NRW oder der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) für sinnvoll.
Einen entsprechenden Antrag hat die CDU-Fraktion nun gestellt.
Durch die „Einführung des E-Government“ werde das zukünftige Verwaltungshandeln „vor zukunftsweisende und zäsurartige Veränderungen“ gestellt, begründet CDU-Fraktionschef Frank Markowski den Antrag seiner Fraktion. Bürger und Behörden profitierten in Teilbereichen bereits heute von effizienten, vernetzten und automatisierten Abläufen.
Transformation zur Verwaltung 4.0
„Die ,digitale Transformation zur Verwaltung 4.0‘ erfordert eine Überarbeitung und Anpassung von Arbeitsprozessabläufen, die unter anderem Änderungen von Stellenplatzbeschreibungen und Mitarbeiterqualifikationen erforderlich machen“, heißt es in dem Antrag weiter. „Darüber hinaus wird sich nach unserer Auffassung auch das mobile Arbeiten als fester Bestandteil der Arbeitswelt etablieren und immer mehr eine Rolle bei der Attraktivität von Arbeitgebern darstellen.“
Vor diesem Hintergrund hält die CDU die Überarbeitung des bestehenden Personalentwicklungskonzeptes für dringend geboten. „In den verschiedenen Entwicklungsfeldern wird sich eine Vielzahl verschiedener Maßnahmen ergeben. Die Ermittlung des Potentials jeder einzelnen Maßnahme im Rahmen des Konzepts ist zwingend erforderlich, um ein klares Kriterium für die Priorisierung der späteren Bearbeitung zu haben.“
Aufwendungen teils „zu optimistisch geplant“
Das evaluierte und ergänzte Personalentwicklungskonzept soll dem Rat und der Verwaltung als nachhaltige Leitlinie dienen und dem Rat vor der nächsten Haushaltsklausurberatung zur Verfügung gestellt werden.
Darüber hinaus möchte die CDU mit ihrem Antrag als weiteres Ziel den Ergebnissen und Handlungsempfehlungen der GPA NRW aus dem Jahre 2018 hinsichtlich einer verwaltungsökonomischen Haushaltskonsolidierung gerecht werden.
Die GPA NRW habe bei Ihrer überörtlichen Prüfung im Jahre 2018 festgestellt, dass „die Aufwendungen ab 2019 […] teilweise zu optimistisch geplant [sind]. Es bestehen zusätzliche planerische Risiken bei den Personal- und Versorgungsaufwendungen, den Sach- und Dienstleistungsaufwendungen“. Als Konsolidierungsmöglichkeit habe die GPA NRW ausgeführt, dass die „Personalkapazitäten […] sozialverträglich abgebaut werden [sollen]“,, erinnert Frank Markowski.