
Bundesverwaltungsgericht: Nachtflugbetrieb am Flughafen Dortmund unzulässig — Betriebszeiten bleiben unverändert

Zu den Betriebszeiten am Flughafen Dortmund ist eine wichtige Entscheidung gefallen: Der Nachtflugbetrieb ist unzulässig. Wenig verwunderlich, interpretieren die Flughafenbetreiber und die Schutzgemeinschaft Fluglärm die Entscheidungen jeweils anders:
So teilen die Flughafenbetreiber in einer Pressemitteilung heute (9. Juni) mit, dass die Flughafen Dortmund GmbH heute „die zweite Ergänzungsgenehmigung ihrer luftrechtlichen Genehmigung von der Bezirksregierung er Bezirksregierung Münster erhalten“ habe. Ausgangspunkt sei der Antrag der Flughafenbetreiber gewesen, die vom Oberverwaltungsgericht Münster in seiner Entscheidung vom 26.1. 2022 gerügten Mängel in einem ergänzenden Verfahren zu beseitigen.
Parallel dazu hatten die Flughafenbetreiber beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegt. „Diese Beschwerde hat das Bundesverwaltungsgericht (…) abgewiesen. Aufgrund der Ergänzung der Genehmigung gelten die aktuellen Betriebszeiten unverändert fort“, so die Mitteilung der Flughafenbetreiber.
Schutzgemeinschaft: Ende der Verschleppungstaktik

Die Schutzgemeinschaft stellt dagegen das Scheitern des Nachtflugbetriebes in den Mittelpunkt ihrer Presseerklärung: „Der Versuch des Flughafen-Chefs Ludger van Bebber in Abstimmung mit seinem Hauptgesellschafter, die Stadtwerke Dortmund (…) sämtliche Rechtsmittel auszuschöpfen, um die Umsetzung des vom Oberwaltungsgericht Münster (OVG) erlassenen Urteils vom Januar 2022 zur rechtswidrigen Genehmigung von Nachtflügen zu verzögern, ist gescheitert“, heißt es darin.
Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig (BVG) habe die Beschwerde des Flughafens gegen die Nichtzulässigkeit einer Revision – wie nicht anders zu erwarten war – als unbegründet verworfen. „Mit der Zustellung des Urteils hat die Verschleppungstaktik des Flughafens ein Ende gefunden“, so Mario Krüger, Vorsitzender der Schutzgemeinschaft. „Denn, solange das Bundesverwaltungsgericht Leipzig nicht über die Zulässigkeit der Beschwerde entschieden hatte, konnte die rechtswidrig erteilte Genehmigung von Nachtflügen zum Nachteil der lärmgeplagten Anwohner weiter vollzogen werden.“
Landungen und Starts nur von 6 bis 22 Uhr
Somit gelten wieder die alten Betriebszeiten, wonach Landungen und Starts nur von 6 bis 22 Uhr abgewickelt werden dürfen und im Ausnahmefall maximal 16 verspätete Landungen im Monat bis 23 Uhr dem Flughafen zugestanden werden.
„Damit bleibt unser Erfolg im Verfahren gegen die Änderung der Betriebsgenehmigung erhalten. Auch der Erfolg bei den Kosten bleibt erhalten: Die Kosten sind von der Gegenseite zu tragen. Wir werden daher über unsere Anwälte die Kostenfestsetzung umgehend beantragen, damit unsere bisherigen Vorauszahlungen erstatten werden können“, so Mario Krüger weiter.
Die Schutzgemeinschaft rechnet allerdings damit, dass die Flughafenbetreiber jetzt bei der Bezirksregierung darauf drängen wird, dass die Genehmigung geändert wird. Ein entsprechender Nachbesserungsantrag sei bereits eingereicht. Ob diesem gefolgt wird, bleibt abzuwarten.
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Flughafen, Nachtflugbetrieb, Schutzgemeinschaft
Tom
Auf der einen Seite eine Gemeinde, die aus Gründen des Klimaschutzes seine Bürger vom Auto abbringen möchte. Auf der anderen Seite ein Flughafen, der am Liebsten 24/7 Starts und Landungen durchführen möchte – verkehrte Welt. Können wir nicht nochmal etwas Corona bekommen? Da war es so schön ruhig……
Mike
Nicht nur, dass die Gemeinde die Bürger-angeblich wegen des Klimas-vom Auto fahren abhalten will, indem Parkplätze möglichst vernichtet werden, es wird auch ein dauernder Parksuchverkehr der Flughafenkunden in Kauf genommen, zudem werden keine Schritte eingeleitet, diese Leute auf den Parkplatz des Flughafens, wo sie auch Kunden sind, zu schicken. „Verkehrte Welt“ ist eine freundliche Umschreibung dessen, was hier läuft.