Bundesverwaltungsgericht: Nachtflugbetrieb am Flughafen Dortmund unzulässig — Betriebszeiten bleiben unverändert
Zu den Betriebszeiten am Flughafen Dortmund ist eine wichtige Entscheidung gefallen: Der Nachtflugbetrieb ist unzulässig. Wenig verwunderlich, interpretieren die Flughafenbetreiber und die Schutzgemeinschaft Fluglärm die Entscheidungen jeweils anders:...