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Die Bundespolizei nahm am Donnerstag (5.9.) drei Personen bei der Einreise am Dortmunder Flughafen fest. (Symbolfoto: Polizei)

Bundespolizei verhaftet zwei verurteilte Straftäter — Arbeitgeber ermöglicht Weiterreise

Im Laufe des gestrigen Tages (22. August) beabsichtigten zwei gesuchte Personen über den Dortmunder Flughafen auszureisen. Bundespolizisten vollstreckten zwei Haftbefehle:

Gegen 15.15 Uhr stellte sich ein 22-Jähriger bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges in Richtung Tuzla/ Bosnien und Herzegowina vor. Überprüfungen ergaben, dass der kroatische Staatsangehörige durch die Staatsanwaltschaft Koblenz per Haftbefehl gesucht wurde. Diese hatte ihn rechtskräftig wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Geldstrafe von 2.400 Euro, ersatzweise zu 40 Tagen Haftstrafe verurteilt. Da er die Summe nicht beglichen hatte, wurde er zur Festnahme ausgeschrieben. Der Verurteilte konnte vor Ort zunächst nur einen Teil der Summe aufbringen. Aus diesem Grund wurde er den Diensträumen der Bundespolizei zugeführt. Dort hatte der Gesuchte die Möglichkeit, seinen Arbeitgeber zu kontaktieren, welcher den restlichen Betrag der geforderten Summe bezahlte. Somit konnte der Kroate seine Reise im Anschluss fortsetzen.

Drei Stunden später, gegen 18.15 Uhr, wurde eine bulgarische Staatsangehörige bei der der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges in Richtung Sofia/Bulgarien kontrolliert. Bei Recherchen stellten die Polizisten eine Fahndungsausschreibung fest. Das Amtsgericht Krefeld hatte die 29-Jährige im September 2021 wegen eines Betrugs rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 20 Euro verurteilt. Auch die Krefelderin hatte die Geldstrafe nicht bezahlt, weswegen sie durch die Staatsanwaltschaft zur Fahndung ausgeschrieben wurde. Die Verurteilte konnte die geforderte Summe noch am Flughafen begleichen und somit statt 15 Tage in der Justizvollzugsanstalt zu verbringen, ihre Reise fortsetzen.

.Haftbefehle, Flughafen

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