Mit Klau-Tasche erwischt: Geldstrafen für Diebstahl bei H&M
Die beiden Angeklagten, die sich heute vor dem Amtsgericht Unna wegen Diebstahls zu verantworten hatten, sind 21 und 22 Jahre alt und beide mehrfach einschlägig vorbestraft. Beide wohnen gemeinsam in Holzwickede, wo sie sich als ausländische Staatsangehörige auch aufhalten dürfen.
Ende Oktober 2014 fielen die beiden jungen Männer bei einer Polizeikontrolle auf, weil sie eine sogenannte Klau-Tasche mit sich führten. Dabei handelt es sich um eine gewöhnliche Einkaufstasche, die mit Aluminiumfolie ausgelegt ist, damit darin untergebrachte gestohlene Ware kein Alarm beim Verlassen eines Geschäftes auslöst. Mit einer solchen Tasche waren die beiden Angeklagten bei H&M in Essen gewesen, wo sie Kleidung im Wert von knapp 170 Euro stahlen. Der Trick mit der Klau-Tasche funktionierte zwar – doch fiel die Tasche den Beamten bei einer Polizeikontrolle auf dem Rückweg nach Holzwickede auf.
Wir hatten die Sachen wirklich nötig. Sonst hätten wir das nicht getan“
Einer der Angeklagten zu seinem Motiv
Vor Gericht räumten die beiden Angeklagten, die mit Hilfe eines Dolmetschers der Verhandlung folgten, den Diebstahl bei H&M in Essen ein. Ihr Motiv: Sie hätten keine Kleidung gehabt und dringend etwas zum Anziehen benötigt. „Wir hatten die Sachen wirklich nötig. Sonst hätten wir das nicht getan“, beteuerte einer der Angeklagten. Beide zeigten sich heute reuig und versicherten Amtsrichter Jörg Granseuer. „Es tut uns unglaublich leid. So etwas wird nicht wieder vorkommen.“
Zugunsten der beiden Angeklagten wertete das Gericht denn auch, dass sie Reue zeigten, geständig waren und sich einer schwierigen Situation befanden. Letzteres könne aber keine Entschuldigung für ihren Diebstahl sein, so der Richter in seiner Urteilsbegründung weiter, zumal in Anbetracht ihrer Vorstrafen. Der Richter empfahl beiden Angeklagten dringend, keine weiteren Straftaten mehr zu begehen, da sonst Haftstrafen drohten. Mit seinem Urteil von jeweils 500 Euro beließ es das Gericht heute noch einmal bei Geldstrafen für die Angeklagten.