Nutzung der Sportstätte am Schulzentrum weiterhin nicht zulässig
Der Corona-bedingte Lockdown wirkt sich bei Kindern und Jugendlichen nicht nur im schulischen Bereich nachteilig aus, sondern auch im sportlichen Erlebnisbereich. Davon ist Friedhelm Klemp, Ratsmitglied der Grünen, überzeugt. „Bei vielen Kindern und Jugendlichen sind bereits dramatische Bewegungseinbrüche zu beobachten.“ Klemp hat sich deshalb bei der Gemeindeverwaltung erneut dafür eingesetzt, dass die Sportstätte am Schulzentrum zumindest für eine gewisse Zeit wieder geöffnet wird.
Wie Matthias Aufermann, der zuständige Fachbereichsleiter, dazu erklärt, ist das aber leider nicht möglich. „Nach §9 der Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO) ist Amateursport auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen nicht zulässig“, so Aufermann. „Somit ist auch kein Joggen am Sportplatz Schulzentrum möglich.“
Friedhelm Klemp hat außerdem angeregt, zusammen mit dem Ortsverband für Sport vorosgrlich ein Konzept zu erarbeiten, wie Bewegung für Kinder und Jugendliche nachmittags auf den Sportplätzen auch unter Corona-Bedingungen stattfinden kann – betreut durch Sportler aus den Vereinen.
Natürlich sprechen die Regeln der CoronaSchVO nicht dagegen, „ein solches Konzept für die Zukunft zu erarbeiten, möglicherweise für den Zeitraum ab Öffnung der Schulen“, erklärt Matthias Aufermann dazu.