31-Jähriger betrügt eigene Familie mit raffiniertem Trick: Vier Monate Gefängnis
Hat er seinen Stiefvater und seine Mutter mit einem raffinierten Trick um 1.442 Euro erleichtert oder ist er selbst einfach völlig naiv auf einen vermeintlich guten Freund hereingefallen? Um diese Frage ging es heute (27. Januar) vor dem Amtsgericht Unna, wo sich der 31-jährige D. wegen Betrugs zu verantworten hatte.
Die Anklage warf dem arbeitslosen Kamener vor, seiner in Holzwickede lebenden Mutter und seinem Stiefvater am 21. Januar vorigen Jahres vorgegaukelt zu haben, dass er bei einem Gewinnspiel im Internet 721 Euro gewonnen habe, zur Auszahlung jedoch ein Paypal-Konto benötige. Sein Stiefvater stellte daraufhin sein Paypal-Konto zur Verfügung und zahlte das Geld an seinen Stiefsohn aus, nachdem ihm das Geld überwiesen worden war. Etwa eine Woche später wurden die 721 Euro dann von seinem Paypal-Konto wieder zurückgebucht: Paypal machte Käuferschutz geltend, da es sich nicht um einen Casino-Gewinn, sondern um einen Internet-Kauf gehandelt habe, bei dem der Käufer geltend gemacht hatte, dass er bezahlte Ware nicht bekommen habe.
Casino-Gewinn im Internet vorgegaukelt
Zu seiner Verteidigung tischte der Angeklagte heute eine etwas andere Geschichte auf: Ein guter Freund habe ihm erzählt, dass er im Internet bei einem Glücksspiel 721 Euro gewonnen habe, aber für die Auszahlung ein Online-Konto benötige, was er nicht habe. „Er hat mich gefragt, ob ich nicht jemanden kenne, der ein Paypal-Konto hat“, so der Angeklagte. „Ich wollte ihm einen Gefallen tun und habe meine Mutter gefragt, ob sie das Geld auf ihr Konto auszahlen lässt.“
Seine Mutter habe sich das Geld dann auszahlen lassen und an ihn weitergegeben. D. will es an seinen Freund weitergereicht und für seinen Gefallen selbst lediglich 100 Euro von ihm bekommen haben. „Der hat alles kaputt gemacht“, jammerte D. heute auf der Anklagebank. Schon einen Tag danach sei er, dank seiner Freundin, die ihn vor einem Jahr von der Straße geholt habe, skeptisch geworden. Doch da war es schon zu spät. Seit dem Vorfall sei er bei seiner Familie endgültig unten durch und habe keinen Kontakt mehr zu ihr. Seinen langjährigen Freund will er seit der Transaktion auch nicht wieder gesehen haben.
Geschädigte zahlen doppelt
Der Stiefvater schilderte heute im Zeugenstand: „Er hat uns erzählt, dass er eine E- Mail-Adresse braucht, weil er 721 Euro im Internet gewonnen hat.“ Seine Frau habe daraufhin ihr Paypal-Konto zur Verfügung gestellt und sich das Geld überweisen lassen. D. habe sie bedrängt und das Geld noch am selben Abend haben wollen. „Er hat uns versichert, dass alles legal ist und wir uns keine Sorgen machen müssten.“ Doch die Überweisung habe ein bis zwei Tage gedauert. „Erst dann haben wir ihm das Geld gegeben.“
Eine Woche später habe sich dann Paypal gemeldet und das Geld zurückgefordert. „Die haben Käuferschutz geltend gemacht. Es sei eine bezahlte Ware nicht geliefert worden“, so der Stiefvater im Zeugenstand. „Seitdem habe ich Probleme mit Paypal.“ Der Stiefvater fühlt sich gleich doppelt von seinem Stiefsohn betrogen: „Er hat von mir das Geld bekommen und ich musste den gleichen Betrag auch noch an Paypal zahlen.“
Die E-Mail-Adresse, unter der das Geld bei Paypal zurückgefordert wurde, sei als die des Angeklagten erkannt worden, so der Stiefvater. Stimmt das, wären die 1.440 Euro komplett bei seinem Stiefsohn gelandet. „Er hat mich auch schon öfters betuppt“, so der erboste Stiefvater, der seinen Stiefsohn prompt anzeigte, nachdem sich Paypal bei ihm gemeldet hatte. „Jetzt hat er bei uns auch Hausverbot.“
Käuferschutz: Paypal fordert 721 Euro zurück
Der Anklagevertreter nahm D. seine Geschichte nicht ab und sah den Tatvorwurf nach dieser Aussage als bestätigt an. Gegen den Angeklagten spricht zudem, dass er wegen Raubes, gefährlicher Körperverletzung und Betrugs vorbestraft und nach einem Urteil des Amtsgerichts Unna von einem Jahr und zehn Monaten noch immer unter Bewährung steht. Deshalb forderte der Staatsanwalt eine Haftstrafe von acht Monaten ohne Bewährung für D.
Dessen Verteidiger meinte dagegen, dass man „die Aussage meines Mandanten nicht einfach als Schutzbehauptung vom Tisch wischen“ könne. Es gebe berechtigte Zweifel an der Schuld seines Mandanten, weshalb er auf Freispruch plädierte.
Richter Schaffernicht verurteilte den Angeklagten schließlich wegen Betrugs zu einer Haftstrafe von vier Monaten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
In seiner Urteilsbegründung bezeichnete der Richter die vom Angeklagten aufgetischte Geschichte als widersprüchlich und unglaubwürdig. So sei es kaum vorstellbar, dass jemand bei einem Glücksspiel im Internet einen Gewinn erzielen kann, ohne sich vorher dort zu registrieren. Und dann wäre da noch das Vorstrafenregister des Angeklagten, „was nicht von schlechten Eltern ist“. Ob das erste Urteil von einem Jahr und zehn Monaten gegen D., der nun als Bewährungsversager gilt, widerrufen wird und er auch diese Strafe absitzen muss, ist noch nicht raus. Die Entscheidung darüber fällt erst später.