Umweltausschuss mit Krähenpopulation befasst: Vergrämung eine stumpfe Waffe
Das leidige Problem der Saatkrähen im Gemeindegebiet stand im Mittelpunkt der Umweltausschusssitzung am Montagabend. Die CDU hatte „die Erstellung eines kommunalen Aktionsplans zur Eindämmung der Krähenplage unter Beteiligung externen Sachverstandes am Beispiel der Stadt Soest“ beantragt. Um es gleich vorweg zu nehmen: Weitere Maßnahmen zur Vergrämung der Krähen, als die bereits praktizierten, wird es nicht geben in Holzwickede.
Im Fachausschuss nahm Peter Driesch, Fachbereichsleiter Natur und Umwelt beim Kreis Unna, ausführlich Stellung zum Thema. Zur Forderung der CDU, die Verwaltung möge sich des externen Sachverstandes der Stadt Soest in dieser Sache versichern, hatte die Verwaltung bereits in ihrer Beschlussvorlage erklärt, dass man 1. bereits seit längerer Zeit schon im fachlichen Austausch mit der Stadt Soest steht und 2. die Situation in Soest nicht mit der in Holzwickede vergleichbar ist: In der Stadt Soest gibt es ca. 6.000 Brutpaare an 22 Koloniestandorte. In Holzwickede wurden im Jahr 2017 lediglich 293 Brutpaare in vier Kolonien gezählt. Seitdem ist die Zahl sogar noch um 53 auf aktuell 240 Brutpaare zurückgegangen.
Krähenpopulation leicht rückläufig
Fachbereichsleiter Peter Driesch erläuterte im Fachausschuss zunächst noch einmal die Rechtslage. Danach ist die Saatkrähe (Corvus frugileus) durch EU-Gesetzgebung (Vogelschutzrichtlinie) und das Bundesnaturschutzgesetz geschützt. Die nach dem Landesrecht zuständige Behörde ist das Kreis-Umweltamt, das nicht willkürlich über eine Vergrämung, sondern nach Rechtslage entscheiden muss. Danach müssen „zwingende Gründe des überwiegend öffentlichen Interesses“ vorliegen, um die geschützten Vögel zu vergrämen. Wobei es nach der Rechtsprechung beim Schutz der Gesundheit „nicht um das Interesse Einzelner, sondern um das öffentliche Gut der Gesundheit“ gehe, erläuterte Driesch.
Konkret ist die die Zahl der Saatkrähen in der Gemeinde Holzwickede leicht rückläufig (- 18%). Die 240 Brutpaare verteilen sich auf vier Standorte: an der Chaussee (seit 2016: 27), an der Rausinger-/Nordstraße (seit 2000: 29), im Emscherpark (Seit 2007: 106) sowie an der kath. Kirche/Hauptstraße (seit 2002: 131) Vergrämt werden dürfen Saatkrähen nach Gesetzeslage nur vor der Eiablage (bis 15. März) sowie nach der Brutzeit (ab 15. Juli).
Abgesehen vom rechtlichen Aspekt wird die Zahl der Krähen durch eine Vergrämungsaktion nicht unbedingt geringer, ihr Vorkommen wird nur anders verteilt, so der Kreis-Umweltamtsleiter. „Es gibt auch kein Patentrezept, wie man am besten die Krähen vergrämt. Wir nutzen zwar schon mit dem Ausnehmen der Nester eine recht effektive Methoden, aber im Grunde handelt es sich immer nur um die Methode Versuch und Irrtum.“
Da auch einige besonders Bürger anwesend waren wurden ausnahmsweise auch Zwischenfragen gestattet. So wollten etwa ein Aloysiusschüler und seine Mutter wissen, warum der Kreis zwar einer Vergrämung der Krähen am katholischen Kindergarten genehmigt, an der Aloysiusschule gegenüber aber nicht genehmigt hat. Es seien zwei Mitarbeiter des Kreis-Umweltamtes vor Ort gewesen, antwortete Peter Driesch: „Unser Eindruck war, dass die Krähen an der Aloysiusschule eher auf der abgelegenen Seite des Schulhofes waren.“ Dort gebe es sieben Nester. „Außerdem gibt es die nächsten Nester schon wieder ein paar Meter weiter vor der katholischen Kirche.“ Die Beseitigung der Nester an der Schule wäre deshalb nicht zielführend.
Vertretbare Lösungsansätze
Dass die Kinder der Aloysiusschule nicht beeinträchtigt würden, sei falsch, meldete sich eine Mutter im Ausschuss. Mit drastischen Worten schilderte sie, dass ihr Sohn und die anderen Kinder in den Pausen „gezwungen sind, auf der Sch…e zu spielen“. Peter Driesch versprach daraufhin: „Ich schicke noch einmal meine Mitarbeiter raus, damit sie sich die Situation ansehen.“
Zuständig für die Reinigung der Hinterlassenschaften der Krähen sind die Grundeigentümer. Rund um die katholische Kirche ist das die Kirchengemeinde, nicht die Kommune. Eine gestresste Anwohnerin aus dem Bereich Allee beklagte, dass es im Zusammenhang mit den Krähen „immer nur um den Dreck“ gehe. Ihr größtes Problem sei die Lärmbelästigung vom frühen Morgen bis um 21.30 Uhr. Das gehe schon seit Jahren so und habe sie krank und aggressiv gemacht. Tatsächlich bestätigt der Kreis: Eine Verschmutzung allein rechtfertige noch keine Vergrämung.
Einstimmig verständigte sich der Umweltausschuss schließlich auf folgende „artenschutzrechtlich vertretbaren Lösungsansätze“:
- Stetige Beobachtung der Niststätten/ bzw. durch Saatkrähen besiedelten Gemeindebäume im Rahmen der jährlichen Baumpflege, u.a. Entnahme alter Nester im Herbst für die beiden genehmigten Standorte Marktplatz und Spielplatz Emscherpark.
- Für alle Konfliktbereiche werden bei akuter Verschmutzung während der Zeit von Februar bis Juli bereits zusätzliche Säuberungen von Gehwegen und Plätzen im Rahmen der Straßenreinigung berücksichtigt. Inwieweit diese Maßnahmen noch verstärkt werden können ist letztendlich auch eine Frage der Kapazitäten des Baubetriebshofes.