Kokain am Steuer: 29-Jährige zu sechs Monaten Haft zur Bewährung verurteilt
Sich unter Kokaineinfluss hinter das Steuer eines Pkw zu klemmen ist allein schon keine gute Idee. Wenn man dann aber auch noch keine Fahrerlaubnis hat und das Auto gar nicht für den Straßenverkehr zugelassen ist, einen Unfall baut und Fahrerflucht begeht, kann man von Glück sagen, nur mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, ausgesetzt auf zwei Jahre zur Bewährung, davon gekommen zu sein.
Für eine 29-jährige Dortmunderin endete dieses Szenario heute (22. November) auf der Anklagebank des Amtsgerichts Unna genau so. Um die Angeklagte überhaupt dorthin zu bekommen, musste sie in Haft genommen und vorgeführt werden. Denn zweimal hatte die junge Frau, die von Hartz IV lebt, ihren Verhandlungstermin schon unentschuldigt geschwänzt.
Am Nikolaustag (6. Dezember) des Jahres 2015 war sie mit einem Begleiter in ihrem nicht zugelassenen Opel Omega ohne Fahrerlaubnis unterwegs auf dem Weg zu McDonald‘s an der Wilhelmstraße. Als sie in eine Polizeikontrolle geriet, gab die Angeklagte Gas und flüchtete mit überhöhtem Tempo. Weit kamen sie und ihr Beifahrer nicht. Beim Abbiegen von der Wilhelm- in die Sachsenstraße flog der Pkw aus der Kurve und krachte in einen Vorgarten, wo er über 2 000 Euro Sachschaden hinterließ. Die Angeklagte und ihr Beifahrer begingen anschließend Fahrerflucht.
Ohne Zulassung und Fahrerlaubnis, Fahrerflucht nach Unfall
Heute hatte sich die 29-Jährige schließlich wegen einer ganzen „Latte“ von Straftaten zu verantworten: vom vorsätzlich gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, dem Fahren ohne Fahrerlaubnis, dem Verwenden einer unechten Urkunde bis hin zum unerlaubten Entfernen vom Unfallort.
Die 29-Jährige räumte ihre Vergehen heute unumwunden ein. Sie habe seinerzeit unter Kokaineinfluss gestanden. „Es war das erste Mal, dass ich Kokain konsumiert hatte“, so die Angeklagte. Darum sei sie von der Wirkung etwas überrascht worden. Drogen konsumiere sie allerdings schon viel länger. „Sonst nehme ich nur Amphetamine und Haschisch.“
Tatsächlich scheint die junge Frau kein Unschuldslamm zu sein, wie ihr langes Vorstrafenregister mit zwölf Vorbelastungen, allerdings keine einschlägigen, nahelegt: Diebstahl, Unterschlagung, Sachbeschädigung, Beleidigung, Bedrohung, Betrug, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und einiges mehr – ein „bunter Strauß“ aus dem Gesetzbuch.
Die Anklagevertreterin sah die ihr am Nikolaustag vorgeworfenen Taten als erwiesen an. Zugute hielt sie der Dortmunderin, dass sie geständig ist und an ihrer Drogenabhängigkeit arbeitet. Dennoch forderte sie eine Gesamtstrafe von einem Jahr zur Bewährung ausgesetzt und Sozialarbeit sowie eine Sperrfrist von zwei Jahren und sechs Monaten, bis sich die Angeklagte wieder um eine Fahrerlaubnis bemühen darf.
Auflage: Sozialarbeit und regelmäßige Drogentests
Die Verteidigerin hielt die Taten ebenfalls für erwiesen, plädierte aber auf eine mildere Strafe. Ihre Mandantin sei geständig und zeige Reue. Die kurze Haft habe ihre Mandantin sichtlich beeindruckt. Zur Tatzeit habe sie sich außerdem in einer schwierigen Lebensphase befunden, weil sich ihre langjährige Partnerin gerade von ihr getrennt hätte.
Richter Christian Johann verurteilte die 29-Jährige schließlich zu einer Haftstrafe von sechs Monaten, zur Bewährung auf zwei Jahre ausgesetzt. Gleichzeitig verhängte er eine Führerscheinsperre von 18 Monaten. Außerdem verpflichtete er die 29-Jährigen zu 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit, dem Kontakt zur Drogenhilfe sowie zu regelmäßigen Drogentests in den nächsten zwölf Monaten.