Länger Unterhaltsvorschuss für Kinder: Gesetz tritt in Kraft
Der Bund will Alleinerziehende stärker unterstützen und weitet deshalb die Gruppe derjenigen, die Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben, sowie die Zahlungsdauer aus. Das entsprechende Gesetz ist jetzt in Kraft getreten. Bereits gestellte Anträge sowie neue können damit bearbeitet werden.
Zwei zentrale Punkte sind neu im Gesetz: Kinder bis zum zwölften Geburtstag können künftig ohne zeitliche Einschränkung Unterhaltsvorschuss erhalten. Außerdem kann für Kinder bis zum 18. Lebensjahr ebenfalls der Vorschuss beantragt werden. Zuvor war die Leistungsdauer auf sechs Jahre und bis zum Alter von zwölf Jahren des Kindes begrenzt.
Gesetz gilt rückwirkend
Alleinerziehende können ab sofort rückwirkend zum 1. Juli, dann sollte das Gesetz ursprünglich verabschiedet werden, einen Antrag stellen. Das heißt, wer am 1. Juli einen berechtigten Anspruch nach dem neuen Gesetz gehabt hätte, aber erst im September einen Antrag stellt, bekommt rückwirkend Geld für die Monate Juli und August. Damit möchte der Gesetzgeber der verspäteten Verkündung des Gesetzes Rechnung tragen. (PK | PKU)