Vereinfachter Jobeinstieg erleichtert Integration von Flüchtlingen
Die Grünen im Kreis Unna begrüßen eine neue Verordnung zum Integrationsgesetz als einen wichtigen Schritt zur Integration von Flüchtlingen:
Möchten eine Asylbewerberin oder ein Asylbewerber, die sich noch im laufenden Asylverfahren befinden, oder eine ausländische Person mit einer Duldung eine Arbeit aufnehmen, wird im Bezirk der Arbeitsagentur Hamm, zu dem der Kreis Unna gehört, ab jetzt auf die Vorrangprüfung verzichtet.
Für die Grünen im Kreistag Unna ist das ein wichtiges Signal. „Es wird so wesentlich einfacher, Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt und somit in das Leben in ihrer neuen Heimat zu integrieren“, sagt Jochen Nadolski-Voigt, arbeitsmarkt- und sozialpolitischer Sprecher der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen.
Bei der Vorrangprüfung wurde bisher ermittelt, ob sich für die betreffende Stelle nicht auch ein geeigneter Kandidat oder Kandidatin mit deutschem oder EU-Pass für die Stelle findet. Dies erschwerte in der Vergangenheit die Arbeitsaufnahme der betroffenen Gruppen. Mit der Verordnung zum Integrationsgesetz des Bundesarbeitsministeriumsfällt dies nun für einen Zeitraum von drei Jahren für eine Beschäftigung in bestimmten Agenturbezirken der Bundesagentur für Arbeit (BA) weg. Hierzu gehört auch der Arbeitsamtsbezirk Hamm.
Die zusätzlich zur Vorrangprüfung im Rahmen der Arbeitsmarktprüfung der BA erfolgende Prüfung der Beschäftigungsbedingungen bleibt hiervon jedoch unberührt. Für die Grünen ist die Änderung ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Denn wer in Deutschland nach der Flucht eine neue Heimat gefunden hat, muss noch lange nicht heimisch geworden sein: „Zu einer gelungenen Integration gehört ein sicherer Arbeitsplatz und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben“, so Nadolski-Voigt. Entsprechend positiv bewerten die Grünen die Verordnung.