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Verbesserte Betreuungsleistungen in der Pflege: Vom Vorlesen bis zum Arztbesuch

Pflegeberaterin Andrea Schulte. (Foto: C. Rauert - Kreis Unna)
Pflegeberaterin Andrea Schulte. (Foto: C. Rauert – Kreis Unna)

(PK) Vorlesen, spazieren gehen, Begleitung zum Arzt: Seit dem 1. Januar gibt es von der Pflegeversicherung für alle Pflegebedürftigen Geld, wenn sie oder die Angehörigen sich dabei oder für ähnliche Aufgaben Unterstützung ins Haus holen. Betreuungsleistungen lautet das Stichwort, auf das die Pflege- und Wohnberatung des Kreises Unna aufmerksam macht.

„Bisher gab es diese Betreuungsleistungen nicht für Menschen ohne erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz“, erläutert Pflegeberaterin Andrea Schulte. „Das hat sich jetzt geändert.“ Mit einem Betrag von bis zu 104 Euro monatlich kann beispielsweise eine stundenweise Betreuung zu Hause oder eine Begleitung zum Arzt finanziert werden.

Wie bisher erhalten Menschen mit einer eingeschränkten Alltagskompetenz – z.B. aufgrund einer Demenz oder einer geistigen Behinderung – Betreuungsleistungen von ihrer Pflegekasse. Nach einer Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung kann auch der erhöhte Betrag von 208 Euro pro Monat gewährt werden. „Die Leistungen können auch in der sogenannten Pflegestufe 0 beansprucht werden“, nennt Andrea Schulte eine Besonderheit.

Leistungen auch in Pflegestufe 0

Diese finanziellen Leistungen können je nach Pflegesituation und Bedarf für unterschiedliche Betreuungsangebote verwendet werden. „Das kann auch die Teilnahme an einer Betreuungsgruppe oder der Besuch einer Tagespflege-Einrichtung sein“, nennt Andrea Schulte Beispiele. „Pflegebedürftige Menschen erhalten dadurch individuelle Betreuung und neue Anregungen. Und pflegende Angehörige werden entlastet und haben mehr freie Zeit zur Verfügung.“

Erfüllt werden muss dabei eine Voraussetzung: Der beauftragte Dienstleister muss ein zugelassener Anbieter sein.

Für Fragen hierzu stehen die Mitarbeiterinnen der Pflege- und Wohnberatung im Kreis Unna täglich von 9 bis 12.30 Uhr und donnerstagnachmittags von 14 bis 17 Uhr persönlich im Severinshaus, Nordenmauer 18 in Kamen oder unter T. 0 23 07 / 2 89 90 60 oder 0 800 / 27 200 200 (kostenfrei) zur Verfügung. Ein Kontakt ist auch per E-Mail an pwb.kamen@kreis-unna.de möglich. Informationen erhalten Ratsuchende auch bei den Pflegestützpunkten der AOK in Unna, Märkische Straße 2 unter T.  0 23 03 / 201-135 und der Knappschaft in Lünen, Arndtstraße 4 unter T. 0 23 06 / 70 03 91.

Pflegestrkungsgesetz

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