Serie „Verkehrsregeln aufgefrischt“: Für Parkverbot braucht es nicht immer ein Schild
Unter dem Titel „Verkehrsregeln aufgefrischt“ greifen der Kreis Unna und der Emscherblog alltägliche Verkehrssituationen auf, die immer wieder gefährlich werden können. Das passiert nicht ohne Grund: 2016 gab es mehr als 8.500 Unfälle im Kreis Unna (ohne Lünen). 95 Prozent dieser Unfälle waren auf menschliches Fehlverhalten zurückzuführen. In der sechsten Folge heute: spezielle Parkverbote.
Das „Parken verboten“-Schild kennt jeder. Gibt es kein Schild, heißt das aber nicht automatisch, dass dort geparkt werden darf. Das weiß nicht jeder. Zum Beispiel vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen. Oder bei Haltestellen. Dort gilt es, bestimmte Abstände einzuhalten.
„Häufig wird die drei-Meter-Regel missachtet“, sagt Michael Arnold von der Straßenverkehrsbehörde. „Die besagt, dass neben dem Auto mindestens drei Meter Platz auf der Fahrbahn sein muss. In engen Wohnstraßen oder bei einer durchgezogenen Linie ist also das Parken verboten. Auch auf dem Gehweg – der ist nämlich für Fußgänger reserviert.“
Abstand zu Zebrastreifen und Haltestellen einhalten
Kreuzung, Zebrastreifen und Haltestellen Vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen darf ebenfalls nicht geparkt werden. Fünf Meter Abstand müssen eingehalten werden. „Größere Fahrzeuge und Busse benötigen den Platz, damit sie um die Ecke kommen“, sagt Arnold. Vor und hinter einem Zebrastreifen müssen auch fünf Meter Abstand eingehalten werden, damit Fußgänger besser gesehen werden können.
Besonders an Schulen ein Problem: geparkte Autos vor und hinter Bushaltestellen. Dort müssen mindestens 15 Meter Abstand für die Busse eingehalten werden. „Besser ist es, etwas weiter weg von der Schule zu parken, um die Kinder nicht zu gefährden“, sagt der Verkehrsexperte. (PK | PKU)