Rund um Naherholungsgebiete Emscherquelle und Hixterwald: Zulässiges Tempo wird vereinheitlicht
Auf Antrag der FDP wird es rund um die Naherholungsgebiet Emscherquelle und Hixterwald eine Vereinheitlichung und teilweise Absenkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten geben. Darauf verständigte sich der Verkehrsausschuss in seiner jüngsten Sitzung (15.11.)
Konkret hatte die FDP beantragt im Luftschachtweg, auf der Quellenstraße sowie auf der Margaretenstraße zwischen der Schäferkampstraße und der Einmündung Luftschachtweg Tempo 30 einzuführen. Auf der Margaretenstraße von der Landskroner Straße bis zur Einmündung Schäferkampstraße, wo bislang Tempo 100 zulässig ist, sollte dagegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h herabgesetzt werden.
Umfassender FDP-Antrag im Verkehrsausschuss
Der Ausschuss beauftragte die Verwaltung mit großer Mehrheit, die Änderungen umzusetzen oder – soweit das erforderlich ist – die Anordnung durch die Straßenverkehrsbehörde zu veranlassen. Deren Vertreter Michael Arnold hatte jedoch schon in der Sitzung signalisiert, dass aus Sicht seiner Behörde nichts gegen die geplanten Änderungen spricht.
Ebenfalls von der FDP beantragt worden war auch eine Umwidmung des Luftschachtweges und der nördlichen Quellenstraße zwischen Lünschermannsweg und Emscherquellhof in einen Fuß- und Radweg.
Hier hatte die Verwaltung empfohlen, die beantragten Temporeduzierungen bis zur Erstellung des geplanten Mobilitätskonzeptes zurückzustellen, weil dafür das Gesamtgebiet der Gemeinde betrachtet werden soll. Dieser Auffassung schloss sich die CDU an. Die übrigen Fraktionen wollten allerdings nicht auf das Mobilitätskonzept warten, das frühestens Mitte 2025 beschlossen werden kann. Deshalb verständigte man sich schließlich darauf, dass sich der für Umwidmungen zuständige Planungs- und Bauausschuss bereits in nächster Sitzung damit befassen soll.
Emscherquelle, Hixterwald, Verkehrsausschuss