Richterliche Auflage nicht erfüllt: Bundespolizei bringt 21-Jährigen in Jugendarrestanstalt
Sein Versuch, nach Polen auszureisen, endete für einen 21-Jährigen am Samstagabend im Flughafen Dortmund in Jugendarrest.
Bundespolizisten kontrollierten den jungen Mann am Samstagabend im Flughafen Dortmund. Da der 21-Jährige gegen eine gerichtlich angeordnete Auflage verstoßen hatte, so die Bundespolizei, muss er nun für vier Wochen in eine Jugendarrestanstalt.
Gegen 18.15 Uhr wurde der Deutsche bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Kattowitz/Polen im Airport überprüft. Dabei kam ein Haftbefehl zum Vorschein. Das Amtsgericht Münster hatte den Mann aus Hamm wegen gefährlicher Körperverletzung im Dezember 2021 verurteilt. Teil der Strafe war unter anderem die Erfüllung richterlicher Auflagen. Diese hatte der Verurteilte jedoch nicht erfüllt. Die Einsatzkräfte der Bundespolizei brachten den Deutschen deshalb für einen Dauerarrest von vier Wochen in eine Jugendarrestanstalt.