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Politik setzt sich durch: Martinsmarkt wieder in ganz Holzwickede verkaufsoffen

Zum traditonellen Laternenumzug der Kolpingsfamilie kann der Martinsmarkt und verkaufsoffene Sonntag wie im Vorjahr wieder in ganz Holzwickede statffinden. (Foto: P. Gräber – Emscherblog.de)

Der Martinsmarkt und der verkaufsoffene Sonntag (12. November) sollen in diesem Jahr wie gewohnt in ganz Holzwickede stattfinden können. Darauf verständigten sich die Fraktionen heute im Haupt- und Finanzausschuss nach längerer Diskussion.

Für Irritationen im Vorfeld hatte die Verwaltung durch ihre Beschlussempfehlung gesorgt, den verkaufsoffenen Sonntag auf die Geschäfte an Hauptstraße 1 bis 66 zu beschränken, da nur für diese die erforderliche räumliche Nähe zum traditionellen Laternenumzug der Kolpingsfamilie gegeben sei. Andere Geschäfte, etwa in der Allee, wären damit vom verkaufsoffenen Sonntag ausgeschlossen gewesen.

Hintergrund für diesen Vorschlag der Verwaltung zur Offenhaltung von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass ist die Entscheidung eines Verwaltungsgerichts gewesen, dass die Genehmigung eines verkaufsoffenen Sonntags in Menden wieder kassiert hatte.

Der Vorstand des Aktivkreises Holzwickede (AkH) protestierte gegen die Auslegung der Gemeindeverwaltung – und die ruderte schon vor der Sitzung heute öffentlich zurück. Der Beigeordnete Bernd Kasischke räumte gegenüber der Lokalpresse einen Fehler ein. Die Verwaltung werde den Fraktionen heute im Haupt- und Finanzausschuss vorschlagen, auch die Geschäfte an der Allee in den verkaufsoffenen Sonntag einzubeziehen. Allerdings: Geschäfte in anderen Bereichen Holzwickedes, etwa an der Nordstraße, könnten aus rechtlichen Gründen nicht am verkaufsoffenen Sonntag einbezogen werden, weil sie zu abseits der Wegstrecke des traditionellen Laternenumzugs liegen.

Ermessensentscheidung ist wichtig

Genau dieser Vorschlag ging den Fraktionen heute im Ausschuss aber nicht weit genug: „Wenn Interesse bei einem Händler besteht, sein Geschäft zum Martinsmarkt zu öffnen, dann sollte er das auch tun können“, forderte etwa SPD-Fraktionschef Michael Klimziak. „Wir sollten doch froh sein, dass wir Geschäfte haben, die an der Veranstaltung teilnehmen wollen. Darum fänden wir es gut, wenn die räumliche Trennung ganz aufgehoben wird.“

Es muss also nur das Ermessen nachweisbar sein. Dann ist die Kuh vom Eis.“

Jochen Hake, FDP-Fraktionsvorsitzender und Jurist

Ähnlich sahen es auch alle anderen Fraktionen. Zwar äußerte Holzwickedes Beigeordneter zunächst noch rechtliche Bedenken. Den Königsweg zeigte dann aber FDP-Chef Jochen Hake auf: Der hauptberufliche Jurist wies darauf hin, dass es bei dem besagten Verwaltungsgerichtsurteil ja weniger darum ging, dass es keine räumliche Verbindung zwischen der Traditionsveranstaltung und dem verkaufsoffenen Sonntag gab. Vielmehr habe das Gericht gerügt, dass die Verantwortlichen in Menden keine Ermessensentscheidung getroffen hätten. „Es muss also nur das Ermessen nachweisbar sein. Dann ist die Kuh vom Eis“, so Jochen Hake. Denn wie die Gemeinde Holzwickede ihr Zentrum definiert, liegt schließlich in ihrem eigenen Ermessen.

CDU-Kritik: Verwaltung kann AkH-Antrag nicht vorlegen

Vor diesem Hintergrund wies CDU-Chef Frank Lausmann die Verwaltungsspitze darauf hin, dass sie ja auch bereits schon für die Antragstellung im ISEK-Programm ihr gesamtes Gemeindegebiet (ohne Hengsen und Opherdicke) als den „zentralen Versorgungsbereich“ von Holzwickede definiert hat.

Dem konnte nun auch die Verwaltung folgen – und der erweiterte Beschlussvorschlag für den Rat wurde bei einer Enthaltung einstimmig angenommen: Damit können alle Geschäfte in Holzwickede, auch an der Wilhelm-, Stehfen- und Bahnhofstraße, ihre Geschäfte zum Martinsmarkt öffnen, wenn sie das möchten.

CDU-Chef Frank Lausmann bedauerte zudem, dass die Verwaltung es versäumt hat, einen Antrag des AkH zum Thema in die Sitzung heute einzubringen.

Bürokratische Gebührenbefreiung

Ebenfalls auf der Tagesordnung der heutigen Sitzung stand eine Änderung der Gebührensatzung und des Gebührentarifs. Ziel ist es nach einem Antrag der SPD und Beschluss von Mai dieses Jahres, die Freiwilligen Feuerwehr und weitere ehrenamtliche Institutionen von der Schankerlaubnis zu befreien.

Doch wer nun geglaubt hat, dass mit der finanziellen auch eine bürokratische Befreiung einhergeht, sieht sich getäuscht: Wie der Beigeordnete Bernd Kasischke erläuterte, ist aus rechtlichen Gründen keine allgemeine Befreiung möglich. Das heißt: Es ist zwingend erforderlich, dass jede einzelne Befreiung separat beantragt und entschieden werden muss. Einziger Trost für die ehrenamtlichen Antragsteller: Zu Jahresbeginn können bereits alle Einzelanträge für die geplanten Veranstaltung im laufenden Jahr gestellt werden.

Haupt-und Finanzausschuss


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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