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Parfüm im Netto gestohlen: 900 Euro Geldstrafe

Offenbar hat der 43 Jahre alte Z. nichts gelernt aus seinem Fehlverhalten: Die Quittung dafür sollte er eigentlich heute vor dem Amtsgericht Unna erhalten, wo er wegen Diebstahls angeklagt war. Doch seinen Auftritt dort ersparte sich der Holzwickeder lieber.

Am 24. Oktober vorigen Jahres war Z. bei einem Diebstahl im Netto an der Hauptstraße erwischt worden. Zunächst bezahlte er zwei Flaschen Bier an der Kasse. Doch beim Verlassen des Netto meldete sich das Alarmsystem. Den Grund fanden Mitarbeiter in der Tasche des Holzwickeders: Eine Packung mit Parfüm im Wert von 4,99 Euro, die Z. gestohlen hatte.

Dreist: Unmittelbar vor diesem Diebstahl war Z. erst wegen eines ähnlichen Diebstahls verurteilt worden.

Gerne hätte Amtsrichter Christian Johann heute Z. danach gefragt, was er sich dabei gedacht hat. Doch dazu kam es nicht, denn der Angeklagte erschien erst gar nicht zu seiner Verhandlung. Ein Vorladung ersparte sich das Gericht. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ der Richter stattdessen einen Strafbefehl in Höhe von 90 Tagessätzen a‘ zehn Euro.  


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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