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Die 20 bestellten Bezirksschornsteinfegerinnen und -feger mit Regierungspräsident Hans-Josef Vogel (4.v.l.) und weiteren Mitarbeitenden der Bezirksregierung (Foto: Bezirksregierung Arnsberg)

Norman König zum neuen Bezirksschornsteinfeger für Holzwickede bestellt

Die 20 bestellten Bezirksschornsteinfegerinnen und -feger mit Regierungspräsident Hans-Josef Vogel (4.v.l.) und weiteren Mitarbeitenden der Bezirksregierung (Foto: Bezirksregierung Arnsberg)
Die 20 bestellten Bezirksschornsteinfegerinnen und -feger mit Regierungspräsident Hans-Josef Vogel (4.v.l.) und weiteren Mitarbeitenden der Bezirksregierung (Foto: Bezirksregierung Arnsberg)

Die Bezirksregierung Arnsberg hat im Rahmen der Kehrbezirks-Poolausschreibung 20 Bezirksschornsteinfegerinnen und -feger bestellt. In einer kleinen Feierstunde in Dortmund überreichte Regierungspräsident Hans-Josef Vogel am Freitag (15.10.) die Bestellungsurkunden an 20 Bezirksschornsteinfegerinnen und -feger.

Im Kreis Unna wurde Norman König erstmalig zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk Unna 08 bestekllt. Zu diesem Bezirk gehören die Hälfte von Holzwickede, Unna-Billmerich, Fröndenberg-Strickherdicke und -Dellwig sowie ein kleiner Teil von Unna-Stadt.

Insgesamt wurden zehn Bezirksschornsteinfegerinnen und -feger auf ihre bisher verwalteten Kehrbezirke wiederbestellt, zehn Schornsteinfegermeister wurden erstmalig bestellt.

Regierungspräsident Vogel gratulierte zur Bestellung und verwies auf die Herausforderungen für die Bezirksschornsteinfegerinnen und -feger hin: „Sie sorgen dafür, dass die Betriebs- und Brandsicherheit aller kehr- und überprüfungspflichtigen Feuerungsanlagen im jeweiligen Bezirk gewährleistet ist. Das ist eine verantwortungsvolle Arbeit, die eine hohe Sachkenntnis und gründliche Überprüfung verlangt. Und Sie arbeiten als Energieberater für den Klimaschutz durch eine Gebäude-Energiewende. Denn rund ein Drittel unserer gesamten Energie verbrauchen wir in den eigenen vier Wänden, vor allem für Heizung und Warmwasser. Dabei gilt: Wo viel verbraucht wird, lässt sich auch viel einsparen.“

  • INFO: Mit Inkrafttreten des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes Anfang 2009 wurde das Schornsteinfegerrecht EU-konform gestaltet und das Schornsteinfegerhandwerk wurde für den Wettbewerb geöffnet. Freiwerdende Kehrbezirke werden seitdem öffentlich ausgeschrieben und für sieben Jahre befristet vergeben. Bewerben kann sich, wer die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzt. Die Auswahl erfolgt nach einem festgelegten Punktesystem.

Bezirksschornsteinfeger

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