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Neun Monate Haftstrafe zur Bewährung für Felgendiebstahl in Holzwickede

Weil er in der Nacht vom 16. auf den 17. Juni vorigen Jahres von einem in der Steinstraße in Holzwickede geparkten BMW vier Leichtmetallfelgen samt Reifen im Wert von insgesamt rund 4.000 Euro gestohlen hatte, musste sich der 22-jährige Schwerter T. heute (31.3.) vor dem Amtsgericht Unna wegen eines besonders schweren Falls des Diebstahls verantworten. Mitangeklagt war der 24-Jährige Z., der mit seinem alten Kumpel T. in der Tatnacht von der Polizei auf dem Weg zu den gestohlenen Felgen erwischt wurde.

Mit dem Tatvorwurf konfrontiert, räumte T. den Diebstahl der Felgen kleinlaut ein. Er habe damals „eine schwierige Zeit“ durchgemacht und dringend Geld benötigt, weil die Arbeitsagentur ihm schon seit elf Monaten das Geld gesperrt und sein Vermieter ihn wegen Mietrückständen auf  die Straße setzen wollte. Den Diebstahl will T. ohne Komplizen ganz alleine begangen haben. Die Geschichte, die T. dem Gericht auftischte, war allerdings voller Ungereimtheiten: So will er die gestohlenen Felgen mit einem kurz zuvor von ihm gekauften alten Pkw Ford Fokus abtransportiert haben, als ihn plötzlich die Angst packte, verfolgt und erwischt zu werden. Deshalb will er den Fokus mit dem Diebesgut in Holzen stehen lassen haben und von dort zu Fuß nach Hause in Schwerte gelaufen sein. Dort habe er seinen alten Kumpel Z. gebeten, mit ihm den Ford Fokus abzuholen. Z. habe nicht geahnt, dass in dem Ford Fokus die gestohlenen Felgen lagen, entlastete T. seinen Kumpel.

Der wollte heute zunächst gar nichts zum Sachverhalt sagen, weil er „gar nichts zu tun“ habe mit der Sache . Erst nach Vorhaltungen durch Richter Christian Johann gab er immerhin wortkarg an, sehr enttäuscht zu sein von seinem alten Kumpel, weil dieser ihn in diese Sache reingezogen habe. „Zumal bei meiner Vergangenheit. Ich war ja schon mal ein Jahr im Gefängnis und habe mich seitdem geändert.“

Zeitungsbote bemerkt Verdächtige in Holzen

Was die Geschichte von T. für den Richter wenig glaubwürdig erscheinen ließ: Nach Aussagen der verschiedenen Zeugen vor Gericht war der Ford Fokus von T. nicht allein, sondern gemeinsam mit zwei weiteren Personen gekauft worden.  Und in der Tatnacht hatte ein anderer Zeuge, ein Zeitungsbote, ebenfalls drei verdächtige Personen bemerkt, die in Holzen zu früher Morgenstunde zwischen parkenden Autos herumschlichen und sich verdrückten, als sie ihn bemerkten. Als die Polizei dann eine knappe Stunde später eintraf, entdeckten die Beamten den abgestellten Fokus, den T. mit gestohlenen Kennzeichen bestückt hatte, samt den in Holzwickede geklauten Felgen.

In der Nähe trafen sie dann auch T. und Z. in einem Pkw Peugeot an. Als die Beamten T. kontrollieren wollten, versuchte er ungeschickt einen Felgenschlüssel zu verstecken, der zu den gestohlenen BMW-Felgen passte und den er bei ebay gekauft haben will. Außerdem fanden die Beamten zwei paar Gartenhandschuhe, einen Wagenheber und eine Hebelverlängerung in seinem Pkw.

Ein Geständnis ist immer gut. Aber ein gutes Geständnis ist etwas anderes.“

Richter Christian Johann zum Angeklagten T.

Für Richter Christian Johann war die Geschichte von T. dann doch ziemlich unglaubwürdig. „Ein Geständnis ist immer gut“, mahnte er T. „Aber ein gutes Geständnis ist etwas anderes.“  Was T. heute eingeräumt habe, sei nur das, was sowieso nicht zu bestreiten gewesen war. Ansonsten habe er entweder seinen Kumpel Z. oder andere Komplizen decken wollen.

Mit seinem Urteil von neun Monaten Haft zur Bewährung auf drei Jahre ausgesetzt und 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit für den Angeklagten T. ging der Richter sogar noch etwas über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus. Der Angeklagte Z. wurde freigesprochen, weil ihm nichts zu beweisen war.

Allerdings gab Richter Johann beiden Angeklagten noch einen „Denkzettelt“ mit auf den Weg: Da T. nunmehr verurteilt sei, habe er kein Zeugnisverweigerungsrecht mehr0 in einem weiteren Ermittlungsverfahren. Weigert sich T. also weiterhin Angaben zur Sache und zu möglichen Komplizen zu machen, muss er mit einer Verurteilung und Haftstrafe rechnen, denn auch die heute verhängte Bewährung könnte dann widerrufen werden.

besonders schwerer Diebstahl


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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