Kreis-Jugendamt übernimmt auch Mehrkosten für Schulbegleiter auf Antrag
Mit der fortschreitenden Inklusion und Abschaffung weiterer Förderschulen im Kreis Unna steigt die Zahl der Schulbegleiter, die sozial und/oder emotional auffällige Kinder beispielsweise in den Grundschulen der Gemeinde begleiten. In Holzwickede, Bönen und Fröndenberg gibt es immer wieder Probleme, weil das zuständige Kreis-Jugendamt bestimmte Mehrkosten für die Schulbegleiter nicht übernehmen will.
Bei den Mehrkosten, die nicht bezahlt werden, geht es vor allem um Fahrtkosten bei Klassenfahrten, Schulausflügen, Eintrittsgelder für Besuche in Zoos, Museen oder ähnlichen Einrichtungen.
Ob eine solche Begleitperson für ein Kind erforderlich ist, prüft und entscheidet das Kreis-Jugendamt grundsätzlich zu Beginn eines Schuljahres. Das Kreis-Jugendamt finanziert die Schulbegleiter letztlich auch — allerdings nicht direkt, sondern in Form pauschaler Zuschüsse an die verschieden Träger, bei denen die Schulbegleiter per Zeitvertrag angestellt sind. Die Träger wiederum bezahlen ihre Schulbegleiter je nach Stundenplan des Kindes und geleisteten Betreuungsstunden.
Während die Finanzierung der Schulbegleiter nach diesem System im Allgemeinen reibungslos funktioniert, gibt es bei Klassenfahrten, Ausflügen, etwa in Zoos oder Museen, immer wieder Probleme mit der Kostenerstattung für Schulbegleiter. Während die zuständigen Jugendämter in den Umland-Kommunen zumeist anstandslos Eintrittsgelder und Fahrtkosten für die Schulbegleiter erstatten, weigerte sich das Jugendamt des Kreises Unna, diese Mehrkosten zu übernehmen.
Fahrtkosten und Eintrittsgelder sollen Eltern zahlen
Zum Leidwesen insbesondere der Grundschulen in Holzwickede. Das Problem: Zwar werden in der Regel die Eltern der Kinder für solche Zusatzkosten wie Fahr- oder Eintrittsgelder zur Kasse gebeten. Doch gerade die Eltern von Kindern mit Schulbegleitern sind es häufig, die kaum das Geld für das eigene Kind aufbringen, geschweige denn auch noch für seine erwachsene Begleitperson zahlen können. Bei Klassenfahrten kommen da leicht hohe dreistellige Summen zusammen. In den meisten Schulen wurden dann bisher die Kosten für den Schulbegleiter auf die Kinder der ganzen Klasse umgelegt – ähnliche wie die Kosten für den Klassenlehrer oder die -lehrerin. Nur: In vielen Klassen gibt es inzwischen zwei, drei oder sogar noch mehr Schulbegleiter, so dass eine Kostenumlage auf die Eltern oder die Schule schlicht unzumutbar ist.
Den Schulbegleitern selbst kann angesichts einer ohnehin nicht gerade üppigen Bezahlung allerdings auch nicht zugemutet werden, Fahr- oder Eintrittsgelder aus eigener Tasche zu zahlen, wenn sie ihr Kind begleiten wollen. Drohende Konsequenz: Ausgerechnet die Kinder mit Schulbegleiter, die es mutmaßlich am nötigsten hätten, könnten nicht mehr an besonderen Veranstaltungen wie Klassenfahrten, Zoo- oder Museumsbesuche teilnehmen, wenn ihre Begleitperson sie nicht begleiten kann.
Wenn es nicht anders geht, können sich die Eltern ja uns wenden. Wenn begründet werden kann, dass es sich um eine schulische Veranstaltung handelt und der Schulbegleiter unbedingt dabei sein muss, dann bezahlen wird solche Kosten auch.“
Joachim Rüttimann, Leiter der schulpsychologischen Beratungsstelle
Die Kritik aus den Schulen kann der zuständige Leiter der schulpsychologischen Beratungsstelle, Joachim Rüttimann, allerdings nicht ganz nachvollziehen: Dass das Kreis-Jugendamt Mehrkosten für Schulbegleiter in den geschilderten Fällen die Mehrkosten grundsätzlich nicht übernimmt, sei falsch. Allerdings sollten die Schulen zunächst versuchen, die anfallenden Mehrkosten für Schulbegleiter von den betroffenen Eltern zu kassieren. „Wenn das nicht anders geht, können sich die Eltern ja uns wenden. Wenn begründet werden kann, dass es sich um eine schulische Veranstaltung handelt und der Schulbegleiter unbedingt dabei sein muss, dann bezahlen wird solche Kosten auch“, versichert Joachim Rüttimann. Schulische Veranstaltungen hätten ja in der Regel einen längeren Planungsvorlauf, so dass derartige Fragen rechtzeitig besprochen und geklärt werden könnten von den Eltern und Schulen.
Dass die Schulbegleiter Schulausflüge mit ihren Schützlingen aus eigener Tasche finanzieren oder Kinder nicht an Tagesausflügen, Zoo- oder Museumsbesuchen teilnehmen können „ist natürlich überhaupt nicht in unserem Interesse“, versichert der Leiter der schulpsychologischen Beratungsstelle des Kreises Unna. Letztlich würden die Mehrkosten deshalb auch übernommen.
Maciocha
Bin Schulbegleiterin arbeite in einer Schule für Lernbehinderte,mein Klieent hat ADAS nach hilfeplan wurde ein Vertrag bis Juni 24 vom Jugendamt genehmigt.Nach vier Wochen ist die Klassenlehrerin der Meinung das mein Klieent keine Schulassistentin mehr brauch hat dies das Jugendamt so mitgeteilt. Am Dienstag hatten ich ein kleines Gespräch mit der Klassenlehrerin sie meinte Klieent muss die Selbständigkeit übernehmen und bräuchte mich nicht mehr,am Auto zwischen Tür und Angel sagte Klassenlehrerin das ich bis Freitag nächste Woche arbeite dann nicht mehr,ich fragte sie was mit ein Hilfeplan ist wurde völlig ignoriert. Gleich danach habe ich meine Teamleiterin dies mitgeteilt die ist aus alle Wolkengefallen ob sie das überhaupt alleine entscheiden darf ,erst muss meine Teamleiterin,Betreuer vom Heim informiert werden so ist der normale Ablauf. Kann Ich dagegen was unternehmen?
Peter Gräber
Selbstverständlich kann eine Klassenlehrerin nicht allein über die Notwendigkeit einer Schulbegleitung befinden. Sprechen Sie mit Ihrer Teamleiterin/ihrem Träger, der in diesen Fall tätig werden muss.
Mit freundlichen Grüßen