Kreis Unna schließt Vereinbarung über Telenotarztsystem mit Hagen und Dortmund
Der Kreis Unna hat gemeinsam mit der Stadt Hagen und der Stadt Dortmund eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Gründung einer Trägergemeinschaft mit dem Namen „Telenotarzt östliches Ruhrgebiet“ geschlossen.
Im März 2023 ist die Vereinbarung vom Kreistag verabschiedet worden. Jetzt ist sie unterzeichnet und rechtskräftig: Die Stadt Dortmund richtet als Kernträger des Telenotarztsystems eine Telenotarztzentrale ein und ist verantwortlich für die bedarfsgerechte Ausstattung der Zentrale. Die Vergabe zur technischen Ausstattung wird derzeit vorbereitet. In der Dortmunder Telenotarztzentrale sollen dann ab Ende 2024 die Notärzte sitzen, die bei Bedarf vom Rettungsteam vor Ort live zugeschaltet werden können.
Wenn jede Minute zählt
„Ein Telenotarzt ist sofort verfügbar. Er muss nicht erst zur Einsatzstelle fahren. Außerdem kann er mehrere Einsätze parallel betreuen. Das System ist damit ein wichtiger Baustein im Rettungsdienst und kann im Ernstfall Leben retten. Denn im Einsatz zählt jede Minute“, so Landrat Mario Löhr, der die Vereinbarung Ende Juni unterzeichnete.
Durch das Telenotarztsystem bietet sich einem Rettungsdienst am Einsatzort die Möglichkeit, einen erfahrenen Notarzt direkt zu konsultieren. Dieser Notarzt kann den Einsatz per Echtzeit-Vitaldaten-Übertragung, Sprach- sowie gegebenenfalls Videokontakt verfolgen. Das Rettungsteam vor Ort wird bei Entscheidungen unterstützt und ärztliche Versorgungsmaßnahmen werden rechtssicher an das Team delegiert.
Rettungswagen werden umgebaut
Im Kreis Unna müssen dafür Rettungswagen mit der entsprechenden Technik ausgestattet werden. Mindestens 25 Prozent der im Dienst befindlichen Rettungsmittel müssen im ersten halben Jahr nach dem Start des Systems mit den technischen Voraussetzungen ausgestattet werden. „Der Kreis Unna hat allerdings alle Vorbereitungen dazu getroffen, mehr als das geforderte Minimum an technischer Ausstattung in den Rettungswagen vorhalten zu können“, so Nils Schauerte, Ärztlicher Leiter Rettungsdienst.
Da das Telenotarztsystems ein Teil des Rettungsdienstes darstellt, werden die Kosten nach dem Rettungsgesetz NRW durch die Krankenkassen gedeckt. Die Bezirksregierung Arnsberg gab ebenfalls grünes Licht: Sie hat die gemeinschaftliche Vereinbarung genehmigt. PK | PKU