Impfreihenfolge beachten: Nicht Berechtigte werden abgewiesen
Aktuell laufen die Impfungen für bestimmte Berufsgruppen und auch noch der über 80-Jährigen im Kreis Unna. Vermehrt buchen aber Personen Termine, die laut Corona-Impfverordnung des Bundes und dem Plan der Landesregierung aktuell nicht an der Reihe sind – und verzögern damit die Impfungen der tatsächlich Berechtigten.
Derzeit sind nur die über 80-Jährigen berechtigt, einen Impftermin über die Terminvergabesoftware www.116117.de der Kassenärztlichen Vereinigung zu buchen. Eine Kontrolle des tatsächlichen Alters und damit der Berechtigung findet allerdings während des Buchungsvorgangs nicht statt. Das geschieht somit erst im Impfzentrum.
„Wer sich einen Termin bei der Kassenärztlichen Vereinigung bucht, obwohl er noch keine 80 Jahre oder älter ist, muss am Impfzentrum abgewiesen werden“, stellt der Leiter des Gesundheitsamts Josef Merfels klar. „Vor der Impfung wird am Zentrum die Berechtigung geprüft – und wer nicht berechtigt ist, bekommt auch keine Impfung. Wir bitten daher nur diejenigen Termine zu buchen, die auch tatsächlich an der Reihe sind. Alle anderen müssen Geduld haben.“
Plan steht fest
Der Plan, wer mit welcher Impfpriorität geimpft werden soll, ist von der Bundesregierung in der Corona-Impfverordnung festgelegt worden. Die Landesregierung NRW legt fest, wann welche Personengruppe an der Reihe sind. Und das sind derzeit Personen über 80, Pflegebedürftige und Menschen in Pflegeeinrichtungen. Außerdem sind Personen an der Reihe, die im medizinischen oder pflegerischen Bereich arbeiten sowie Kita- und Lehrpersonal von Grund- und Förderschulen. Die Liste der aktuell Berechtigten ist unter www.mags.nrw/coronavirus-schutzimpfung zu finden.
Auch wer hofft, durch „geheime“ Listen, persönliche Beziehungen oder Tricks an tagesaktuell übrig gebliebene Rest-Impfdosen zu kommen, wird enttäuscht werden. Für Restdosen gibt es einen konkreten Plan für das Kreis-Impfzentrum in Unna und eindeutige Anweisungen an die mobilen Impfeinheiten. Diese Dosen werden innerhalb der aktuell berechtigten Personengruppen mit höchster oder hoher Priorität verimpft. Auch werden Personen angesprochen, die zu einem späteren Termin bereits eine Zusage haben, ob sie einen Termin eher wahrnehmen können.
Aussicht auf Impfung in Arztpraxen
Personen mit Grunderkrankungen sollen laut bisheriger Planung des Landes NRW ab Ende März / Anfang April in niedergelassenen Arztpraxen ein Impfangebot erhalten.
Eine Liste mit häufig gestellten Fragen zu den Impfungen ist auch unter www.kreis-unna.de/impfzentrum zu finden. Dort finden sich auch Links, die zu vielen weiteren Informationen führen. Die Corona-Impfverordnung des Bundes ist im Detail zu finden unter www.bundesregierung.de/corona-schutzimpfung. Die Pläne des NRW-Gesundheitsministeriums sind unter www.mags.nrw/coronavirus-schutzimpfung zu finden. PK | PKU