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Holzwickeder Handwerker kassiert Corona-Hilfe für nicht vorhandenen Betrieb: 900 Euro Geldstrafe

Dass die Corona-Hilfe etwas völlig anderes ist als ein Existenzgründungskredit, musste ein 50 Jahre alter Holzwickeder heute vor dem Amtsgericht in Unna erfahren: Der Handwerker hatte 9.300 Euro Corona-Hilfe für seinen Betrieb kassiert, den es gar nicht gab.

Der Holzwickeder hatte am 27. März voriges Jahres die Corona-Hilfe mit dem dafür vorgesehenen Antrag bei der Bezirksregierung Arnsberg beantragt. Bereits am 8. April, also keine zwei Wochen später, waren 9.300 Euro Corona-Soforthilfe auf seinem Konto eingegangen – und auch kurz darauf auch vom Angeklagten abgehoben worden.

9.300 Euro Hilfe in weniger als zwei Wochen ausgezahlt

Als die Bezirksregierung dann im Nachhinein die Angaben des Holzwickeders prüfte, wurde festgestellt: Der Handwerker hatte weder ein Gewerbe angemeldet noch einen Mitarbeiter sozialversicherungspflichtig beschäftigt.

Vor Gericht erklärte der Holzwickeder heute:  Er habe bereits Anfang 2019 nach seiner Arbeitslosigkeit begonnen, selbstständig zu arbeiten. Kurz darauf sei er aber krank geworden und habe sich arbeitslos gemeldet. Anfang Februar vorigen Jahres habe ihm dann die Handwerkskammer geraten, wieder selbstständig tätig zu werden. „Das habe ich dann auch gemacht“, so der Angeklagte, der nach eigener Aussage als Kleinunternehmer tätig sein will.

Mit den falschen Angaben in dem Antrag auf Corona-Hilfe konfrontiert, gab sich der Holzwickeder, ein deutsche Staatsangehöriger, komplett ahnungslos: „Den Antrag hat ein Bekannter für mich ausgefüllt. Ich habe kein Wort davon verstanden.“  Mit dem Papierkram habe er es nämlich nicht so.

Kleinunternehmer ohne Einkommen

Als Richter Jörn Granseuer den Holzwickeder belehrt, dass die finanzielle Corona-Hilfe nur für bereits bestehende Betriebe bestimmt ist, die durch die Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind und dies auch überall so kommuniziert wurde, meinte der 50jährige erstaunt: „Ich habe das so verstanden, dass jeder Geld bekommt, der finanzielle Schwierigkeiten hat. Sonst hätte ich mich doch gar nicht wieder selbstständig gemacht.“

Zu seinen Einkünften konnte der Holzwickeder keine näheren Angaben machen. Offenbar verfügt er aber über keine Einnahmen aus seiner Tätigkeit als Kleinunternehmer.

„Ich habe das so verstanden, dass jeder Geld bekommt, der finanzielle Schwierigkeiten hat. Sonst hätte ich mich doch gar nicht wieder selbstständig gemacht.“

– Angeklagter

Richter Jörn Granseuer verurteilte den Holzwickeder wegen Devisenbetrugs zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen a‘ zehn Euro. Damit reduzierte der Richter den Strafbefehl gegen den Holzwickeder über eine Geldstrafe von 2.700 Euro auf einen dem geringen Einkommen angemessenen Tagessatz – vorausgesetzt die wirtschaftliche Situation des Holzwickeders klärt sich entsprechend.

Selbstverständlich muss der Holzwickeder auch die zu Unrecht kassierten 9.300 Euro zurückzahlen, was weit schmerzhafter für ihn sein dürfte.

Corona-Hilfe


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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