Frei Wohlfahrtspflege: Änderungen am Teilhabechancengesetz dringend nötig
Als Sprecher der Freien Wohlfahrtspflege im Kreis Unna hat sich AWO-Geschäftsführer Rainer Göpfert mit einem Schreiben zum Teilhabechancengesetz an den Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, gewandt. Hintergrund ist der drohende Wegfall von Teilnehmendenplätzen in der Region.
Die arbeitsmarktpolitischen Akteure im Kreis Unna, darunter die Wohlfahrtsverbände, waren und sind bei der Umsetzung des Programms „Soziale Teilhabe“ mit rund 700 bewilligten Plätzen und aktuell 615 Teilnehmern deutschlandweit führend. Rund 550 Plätze sind dabei durch die Wohlfahrtsverbände und ihre Mitgliederorganisationen zur Verfügung gestellt worden, etwa in Kitas, Sozialkaufhäusern, Radstationen, Logistik und Transport, Offenen Ganztagsschulen, Busbegleitung usw. deutschlandweit führend, erklärt Göpfert einleitend.
Gemeinsam mit dem Landrat des Kreises Unna, dem Jobcenter und den Vertretern aus Politik und Verwaltung habe man erkannt, dass das Programm „ein effizientes Förderinstrument für langzeitarbeitslose Menschen“ ist und „ein Einstieg in einen zu entwickelnden ,Sozialen Arbeitsmarkt‘ sein kann.
Die Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege habe sich daher intensiv mit dem vorliegenden Regierungsentwurf beschäftigt. Die Wohlfahrtsverbände begrüßen es, dass mit dem Gesetz ein neues Förderinstrument geschaffen werden soll, „um auch Langzeitarbeitslosen eine gute und längerfristig angelegte Perspektive zu geben“.
Nachbesserung nötig
Der Gesetzentwurf sollte aber unter folgenden Aspekten „deutlich nachgebessert“ werden:
Die zusätzlichen Mittel in Höhe von vier Milliarden Euro, die für das neue Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt für alle“ vorgesehen sind, sollten zweckgebunden sein.
Die Voraussetzung von mindestens sieben Jahren Leistungsbezug im SGB II ist erheblich zu lang. Die Menschen dürfen nicht so lange warten, bis sie an diesem Förderinstrument teilnehmen können. Menschen, die mehr als zwei Jahr im Leistungsbezug sind, dürften kaum ohne passende Förderangebote wieder in der Arbeitswelt Fuß fassen können.
Die prognostizierten 240 Stellen, die im Rahmen des neuen Instruments „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ auf den Kreis Unna entfallen sollen, sind bei Weitem nicht ausreichend. Die Wohlfahrtsverbände sehen „mindestens 600 Plätze als notwendige Platzzahl“ an.
240 Stellen bei Weitem nicht ausreichend
Es sollte geprüft werden, inwieweit eine Ausweitung der aktuell rund 100 Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II im Kreis Unna dazu beitragen kann, Menschen an den sozialen Arbeitsmarkt heranzuführen. Außerdem sollte geprüft werden, inwieweit auch der vorgesehene Lohnkostenzuschuss zur Ergänzung eines sozialen Arbeitsmarktes genutzt werden kann.
Erfahrungsgemäß wird es weiterhin Menschen geben, die aufgrund ihrer individuellen Voraussetzungen kaum in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren sind. Hier sollte der Gesetzgeber im Einzelfall eine dauerhafte Förderung über fünf Jahre hinaus ermöglichen.
Unklar ist aus Sicht der Verbände auch im jetzigen Entwurf, wie das erforderliche begleitende Coaching und die Personalentwicklung gestaltet werden soll.