Flüchtlingsrat im Kreis Unna: Geplante Asyl-Gesetzgebung „äußerst problematisch“
Der Flüchtlingsrat im Kreis Unna hält die Beschlussfassung des Deutschen Bundestages vom 7. Juni zur Asyl-Gesetzgebung für „äußerst problematisch“.
Wie der Sprecher des Flüchtlingsrates im Kreis Unna, der Holzwickeder Hans-Ulrich Bangert, dazu mitteilt, wendet sich der Flüchtlingsrat mit einer Stellungnahme entschieden gegen den im Bundestag beschlossenen Maßnahmenkatalog, „der die Lebensbedingungen von Tausenden geflüchteten Menschen nachhaltig verschlechtern wird“.
Kritik an Maßnahmenkatalog
Im Einzelnen kritisiert der Flüchtlingsrat in seiner Stellungnahme:
- Das Gesetzesvorhaben beschneidet drastisch die Lebensgrundlage ganzer Familien.
- Es drängt Menschen in Elend und Obdachlosigkeit.
- Es schränkt Rechte von Arbeitswilligen ein.
- Das Gesetzesvorhaben wirkt ein weiteres Mal negativ auf die Stimmung in der Bevölkerung ein und stigmatisiert eine ganze Bevölkerungsgruppe sowie die ehrenamtlich für sie engagierten Initiativen und Organisationen.
- Viele Menschen, die schutzsuchend in unser Land gekommen sind, erfahren nach den im Heimatland erlittenen Diskriminierungen und Verurteilungen erneut Ablehnung und Ausgrenzung
Geplante Maßnahmen sind „Menschenrechtsverletzung“
Nach Ansicht des Flüchtlingsrates zeigt die hohe Anzahl der Gerichtsentscheidungen zugunsten von Geflüchteten, „dass fast jeder dritte Asylantrag im Jahr 2018 fälschlicherweise abgelehnt“ worden ist. Weiterhin sind Fälle bekannt, in denen geflüchtete der Aufforderung zur Ausreise nicht nachkommen konnten aus Gründen, die sie nicht zu verantworten haben.
Der Flüchtlingsrat im Kreises Unna „stellt die Sinnhaftigkeit der in diesem Zusammenhang geplanten massiven Ausweitung der Abschiebehaft in Frage“ und „schätzt die geplante erhebliche Kürzung oder sogar Streichung von Leistungen, die Menschen in die Mittel- und Obdachlosigkeit treiben, als Menschenrechtsverletzung ein“.
Die geplanten Maßnahmen widersprechen nach Meinung des Flüchtlingsrates im Kreis Unna zum Teil eindeutig dem Grundgesetz und der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtes. Der Flüchtlingsrat im Kreis Unna schließt sich ausdrücklich der Stellungnahe des Flüchtlingsrates NRW vom 7.6. ausdrücklich an.