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(Foto: Succo - Pixabay)

Familienvater stiehlt Pokémon-Sammelkarten für eigene Tochter: 600 Euro Geldstrafe

„Ich hatte nicht genug Geld dabei und wollte meiner Tochter eine Freude machen. Ich weiß auch nicht, was da in mich gefahren ist. Das war ein Aussetzer, der ganz bestimmt nicht wieder vorkommen wird. Es tut mir sehr leid.“ So entschuldigte ein 28 Jahre alter Familienvater aus Holzwickede den Diebstahl, für den er sich heute (24. Januar) vor dem Amtsgericht Unna verantworten musste.

Am 22. Oktober war der Holzwickeder bei Müller auf der Bahnhofstraße dabei ertappt worden, wie er Pakete mit Pokémon-Sammelkarten im Gesamtwert von immerhin 375 Euro in einem mitgeführten Kinderwagen unterbringen wollte. Als dies von einem Mitarbeiter bemerkt wurde, räumte er die Sammelkarten in einen Einkaufskorb – allerdings nur, um sie noch vor der Kasse doch wieder in seinem Kinderwagen zu verstecken.  Prompt wurde er hinter dem Kassenbereich von einem Ladendetektiv angesprochen, der den Diebstahl zur Strafanzeige brachte.

Knapp an Anklage wegen räuberischen Diebstahls vorbei

Im Nachhinein betrachtet hatte der 29-Jährige sogar noch Glück, wie Richter Jörn Granseuer ihm erläuterte. Denn „nur ganz knapp“ ist der 29-Jährige „am räuberischen Diebstahls vorbeigeschrammt“, ein Tatvorwurf, der ungleich schwerer wiegt:  Doch auf dem Überwachungsvideo eine körperliche Auseinandersetzung des Angeklagten mit dem Kaufhausdetektiv nicht eindeutig und auch der Kinderwagen nur in einiger Entfernung zu sehen.

Zwar war der Angeklagte geständig und zeigte auch Reue. Auch hat der 29-Jähriger keinerlei Vorstrafen. Ganz einstellen, wie von seiner Verteidigerin beantragt, wollte das Gericht das Verfahren heute mit Blick auf die zuvor schon erfolgte Teileinstellung wegen räuberischen Diebstahls nicht ganz einstellen. Außerdem hegte die Anklagevertreterin Zweifel daran, dass die Menge an Sammelkarten ausschließlich für die eigene Tochter bestimmt war. Dass der Holzwickeder die Karten weiterverkaufen wollte, war ihm allerdings auch nicht nachzuweisen. Die Staatsanwältin beantragte deshalb eine Geldstrafe in Höhe von 20 Tagessätzen a‘ 50 Euro.

Die Verteidigerin beschränkte sich darauf, eine milde Strafe für ihren Mandanten zu fordern.

Richter Jörn Granseuer verurteilte den Holzwickeder schließlich zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen a‘ 30 Euro (= 600 Euro). Zugunsten des Angeklagten berücksichtigte der Richter dabei, dass der Angeklagte bisher strafrechtlich völlig unbescholten und vollumfänglich geständig ist. Außerdem habe er „glaubhaft Reue gezeigt“. Auf der anderen Seite sei „unklar geblieben, was der Angeklagte mit dieser großen Menge an Sammelkarten gewollte“ habe.

Diebstahl


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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