Fahrrad am Bahnhof gestohlen: Amtsgericht stellt Verfahren gegen 25-Jährigen ein
Am 23. Juni vorigen Jahres gegen 14.30 Uhr hat der 25-jährige Bochumer im Bahnhofsbereich von Holzwickede ein Fahrrad im Wert von knapp 400 Euro gestohlen, um es in Dortmund für 70 bis 80 Euro weiterzuverkaufen. Weil das Rad mit einem Kettenschloss gesichert war, das der arbeitslose Hartz IV-Empfänger knackte, handelte es sich um einen besonders schweren Diebstahl. Dafür hatte er sich heute vor dem Amtsgericht in Unna zu verantworten.
Als Motiv gab der Angeklagte an: „Es ging mir nicht so gut. Ich hatte damals familiäre Probleme, bin nur herumgelungert und brauchte Geld. Erst nachdem ich nach Bochum gezogen bin, wurde alles besser für mich.“ Auch den gelegentlichen Konsum von Marihuana will der Angeklagte stark reduziert haben, wie er dem Richter erklärte. Gemeinsam mit seinem Anwalt arbeitet der 25-Jährige weiter daran, seine Probleme aufzuarbeiten.
Schon zu Haftstrafe mit Bewährung verurteilt
Der Blick in das Strafregister des Angeklagten zeigt: Dort finden sich etwa ein Dutzend Vorstrafen, darunter hauptsächlich wegen Erschleichung von Leistungen in über 20 Fällen, Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, Urkundenfälschung, auch ein Einbruch und Diebstahl sind darunter.
Nach dem Fahrraddiebstahl in Holzwickede ist der Angeklagte deshalb schon im Februar von einem anderen Gericht zu einer Gesamtstrafe von zehn Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt worden.
Angesichts dieses Urteils warf Richter Jörg Hüchtmann die Frage auf, ob es überhaupt noch einer zusätzlichen Strafe wegen dieser Nebenstraftat in Holzwickede für den Angeklagten bedarf – und er stellte das Verfahren in Absprache mit der Staatsanwaltschaft nach § 154 ein.
Dem Angeklagten gab er allerdings noch eine Warnung mit auf den Weg: Er solle das keineswegs als Ermunterung missverstehen. Er dürfe sich jetzt nicht mehr die geringste Kleinigkeit erlauben. „Wenn Sie auch nur bei Rot über die Straße schauen, brauchen Sie bei ihren Vorstrafen nicht mehr mit einer Geldbuße oder Bewährungsstrafe rechnen.“