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Fahrgast (21 J.) zwingt Busfahrer zum Anhalten auf Opherdicker Straße: 6.000 Euro Geldstrafe

Der Prozess gegen den 21 Jahre alten J. aus Holzwickede wurde gestern (4.4.) vor dem Amtsgericht fortgesetzt. Der Angeklagte soll im November vorigen Jahres einem Busfahrer der VKU-Linie R 51 auf der Opherdicker Straße ins Lenkrad gegriffen haben, um ihn zum Anhalten zu zwingen, weil er aussteigen wollte.

Nötig wurde die Fortsetzung gestern, weil ein Zeuge erkrankt war und zum  ersten Verhandlungstermin (7.3.) nicht erscheinen konnte (Emscherblog berichtete). Gestern nun konnte der Zeuge, ein 60 Jahre alter Fahrgast aus Holzwickede, vor Gericht befragt werden. Der Zeuge bestätigte im Kern die Angaben des Busfahrers: Zunächst habe der Bus an der Haltestelle Opherdicker Straße angehalten. Als er sich wieder in Bewegung setzte, habe der Angeklagte „geschrien, dass der Busfahrer anhalten“ soll.  

Aggression ging klar vom Angeklagten aus

Der Busfahrer hielt nicht an und wies den Angeklagten darauf hin, er hätte „den Halteknopf drücken müssen“. Jetzt würde er bis zur nächsten Haltestelle warten müssen, weil er den Bus nicht anhalten könne. Daraufhin sei der Angeklagte nach vorne zum Busfahrer gegangen und es entwickelte sich ein heftiger Disput mit dem Busfahrer. Schließlich hätte der 21-Jährige aufgeregt hinter die Scheibe gegriffen und versucht, den Halteknopf am Armaturenbrett des Busses zu drücken.

Auf Nachfrage des Richter bestätigte der Zeuge: Zwar hätten es Beschimpfungen von beiden Beteiligten gegeben. Der Busfahrer und der 21-Jährige hätten sich auch angeschrien, jedoch erst nachdem der Bus hielt. Die Aggression sei „aber ganz klar vom Angeklagten“ ausgegangen.

Der Angeklagte blieb dennoch bei seiner Aussage, dass der Busfahrer seinen Haltewunsch bewusst ignoriert habe und die Aggression nicht von ihm ausging. Da hätten der Zeuge und auch der Busfahrer nicht ganz die Wahrheit gesagt, so der Angeklagte. „Ich habe keinen Grund zu lügen.“

Angeklagter auch schon vorbelastet

Allerdings ist der 21-Jährige auch in der Vergangenheit schon einmal einschlägig mit dem Gesetz in Konflikt gekommen. Daran erinnerte auch der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Er sah den Tatvorwurf nach Abschluss der Beweisaufnahme als bestätigt an und forderte eine Geldstrafe von 600 Tagessätzen a‘ zehn Euro (= 6.000 Euro) ) für den Angeklagten.

Diesem Antrag folgte auch Richter Jörn Granseuer mit seinem Urteil. Im Unterschied zum Angeklagten hätten der Zeuge und auch der Busfahrer keinen Grund zu lügen, der 21-Jährige aber sehr wohl, so der Richter in seiner Urteilsbegründung. Das Verhalten des Angeklagten sei sehr gefährlich gewesen und ihm wohl auch nicht ganz fremd, wie seine Vorbelastung in der Vergangenheit zeige.

Gefährlicher Eingruff, VKU-Bus


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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