Ermittler finden kinderpornografisches Material auf Handy eines Vaters aus Holzwickede: Der beschuldigt seinen Sohn
Gegen einen 58 Jahre alten Holzwickeder wurde in dieser Woche wegen des Besitzes und Verschaffens von kinderpornografischem Bildmaterial vor dem Amtsgericht in Unna verhandelt.
Die Anklage wirft dem Holzwickeder vor, sich am 29. Mai vorigen Jahres abends über die Messenger-App Whatsapp mit einem gesondert Verfolgten ausgetauscht zu haben. Im Verlauf des Gesprächs soll der Angeklagte seinen Chat-Partner nach kinderpornografischem Material gefragt haben. Dieser schickte ihm daraufhin das Foto einer Teenagerin im ziemlich eindeutiger Position. Der Holzwickeder postete seinem Chat-Partner das Video eines masturbierenden jungen Mädchens zurück.
Belastender Chat bei Whatsapp
Das Mobiltelefon des Angeklagten mit dem belastenden Chat und Bildmaterial konnte von den Ermittlern bei einer Hausdurchsuchung des Holzwickeders sichergestellt werden. Dennoch bestritt der Angeklagte in der Verhandlung am Donnerstag (27.1.) jede Tatbeteiligung auf Befragung durch das Gericht.
Die Vorwürfe seien „völlig aus der Luft gegriffen“. Was ihm da von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen werde, sei „überhaupt nicht meine Welt“, verteidigte sich der 58-Jährige wortreich.
„Der Chatverkehr stammt nicht von mir“, behauptete der 58-Jährige. „Das war mein Sohn oder einer seiner Freunde.“ Überhaupt sei „die ganze Sache sehr peinlich“ für ihn. Was sicher nicht dadurch besser wurde, dass in seiner öffentlich geführten Verhandlung auch noch eine halbe Schulklasse Anschauungsunterricht über das deutscher Rechtswesen nahm.
Wie das belastende Material auf sein Mobiltelefon gekommen ist, erklärte der Angeklagte so: Zur Tatzeit im vergangenen Jahr habe sein Sohn noch längere Zeit mit ihm zusammen in Holzwickede gewohnt. Er sei im Schichtdienst tätig, so der Angeklagte. Nach der Arbeit habe er sich zum Schlafen ins Schlafzimmer im Keller gelegt. Sein Mobiltelefon liege dann im Wohnzimmer in der Etage darüber. Sein Sohn oder einer seiner Freunde müsse das Mobiltelefon genutzt haben, während er geschlafen habe. Der Sohn habe das Handy nutzen dürfen, weil er selbst kein eigenes hatte.
Kein Kontakt mehr zum Sohn
Er hätte gedacht, dass er seinem Sohn vertrauen könne und versucht, ihn auf den rechten Weg zu bringen, erklärte der 58-Jährige dem Gericht. Inzwischen habe er keinen Kontakt mehr zu seinem Sohn, weil dieser drogensüchtig und straffällig geworden sei. Wo dieser sich aufhalte, wisse er nicht.
Der strafbare Chat sei ihm überhaupt nicht aufgefallen, so der Angeklagte auf Nachfrage. Trotzdem beharrte er darauf: “Es war mein Sohn oder einer seiner Freunde.“ Er selbst will mit Kinderpornografie rein gar nichts zu tun haben. „Das ist nicht meine Welt.“
Verhandlung wird fortgesetzt
Tatsächlich wurde der Sohn des Angeklagten von den Ermittlern auch bei der Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten dort angetroffen. Allerdings wurde das Mobiltelefon des Vaters mit dem belastenden Chat nicht im Wohnzimmer, sondern im Schlafzimmer des Angeklagten aufgefunden. Weiteres einschlägiges Material wurde nicht gefunden.
Bei diesem Stand der Beweisaufnahme unterbrach der Richter die Verhandlung. Für den nächsten Verhandlungstermin will das Gericht nun versuchen, den Sohn des Angeklagten sowie den gesondert Verfolgten Chat-Partner und die Ermittlungsbeamten in den Zeugenstand zu laden.