Drei Euro Strafe und 1030 Euro Verfahrenskosten: Rumänin entging Haft
(ots) – Beamte der Bundespolizei überprüften heute Morgen (23.Februar) um 6.40 Uhr am Dortmunder Flughafen, eine 19-jährige Rumänin. Hierbei stellte sich heraus, dass gegen die Frau ein Vollstreckungshaftbefehl von drei Tagen oder drei Euro Geldstrafe vorlag. Die Kosten des Verfahrens betrugen dagegen 1.030 Euro.
Die 19-Jährige war im September 2015 vom Amtsgericht Gera wegen Diebstahl zu einer Geldstrafe von 75 Tagessätzen a‘ 1 Euro verurteilt. Bis auf diese drei Tage, saß die junge Frau die angedrohte Ersatzfreiheitsstrafe von 75 Tagen in den Gefängnissen Chemnitz und Gera ab.
Im aktuellen Haftbefehl war die Strafvollstreckung auf drei Tage festgeschrieben. Desweiteren war vorgesehen, dass die dreitägige Haft durch Zahlung von 3 Euro abgewendet werden kann. Diese Möglichkeit nutzte die 19-Jährige. Dass die Kosten des Verfahrens inzwischen 1.030 Euro betrugen, interessierte die junge Rumänin wenig. Sie öffnete die Geldbörse und entrichtete die Geldstrafe und die Verfahrenskosten in Höhe von insgesamt 1033 Euro.
Um 7.20 Uhr verließ sie die Flughafendienststelle und konnte ihren Flug mit Ziel Bukarest antreten.