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Diebstahl von Kinderschuhen: Richter verurteilt Vater zu Bewährungsstrafe und Sozialarbeit

Wie ist ein Vater von zwei Kindern (zwei und vier Jahre) zu bestrafen, der aus Geldmangel Kinderschuhe im Wert von 39,99 Euro stehlen wollte? Mit dieser Frage hatte sich gestern (7.3.) Richter Jörn Granseuer am Amtsgericht Unna auseinanderzusetzen.

Die Anklage warf dem 26 Jahre alten Angeklagten vor, dass er am 10. Dezember vorigen Jahres gegen 12.50 Uhr im KJ+K Schuhcenter an der August-Borsig-Straße mit den Kinderschuhen an der Kasse vorbei den Laden verlassen wollte. Auf der Anklagebank räumte der 26-Jährige den Diebstahl auch unumwunden ein. Als Motiv erklärte der Angeklagte über seine Dolmetscherin: Die Gelegenheit habe sich so ergeben. Es dem Tag hätte es geregnet und er habe passende Schuhe für seine Kinder gebraucht, jedoch kein Geld mehr gehabt.

Zuvor hatte der Angeklagte angegeben, dass er 1.326 Euro Sozialhilfe für sich und seine beiden Kinder erhält. Zudem stand er während der Tat noch unter Bewährung. Denn nach mehreren einschlägigen Vorstrafen war er im April 2021 zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt worden. „Das ist doppelt schlecht“, warnte der Richter den Angeklagten, dass seine Bewährung widerrufen werden könnte.

Angeklagter stand bereits unter Bewährung

Die Staatsanwältin, die den Tatvorwurf vollumfänglich bestätigt sah, wollte dem 26-Jährigen dennoch eine letzte Chance geben. Der Gesetzgeber sehe für einen Diebstahl ein Strafmaß von bis zu fünf Jahren Gefängnis oder eine Geldstrafe vor. Bei Letzterer wollte es die Anklagevertreterin belassen. Zugunsten des Angeklagten spreche sein volles Geständnis, gegen ihn allerdings seine einschlägigen Vorstrafen. Deshalb hielt sie eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen a‘ zehn Euro (= 400 Euro) für tat- und schuldangemessen.

Richter Jörn Granseuer verurteilte den Angeklagten schließlich zu einer Freiheitsstrafe von zwei Monaten und setzte diese erneut zur Bewährung auf drei Jahre aus. Außerdem ordnete der Richter eine Bewährungshilfe an. Zudem muss der 26-Jährige insgesamt 60 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

Der Richter begründete sein Urteil damit, dass der Angeklagte zur Tatzeit noch unter Bewährung stand. „Darum war eine Geldstrafe nicht mehr ausreichend.“ Andererseits habe der Angeklagte ein volles Geständnis abgelegt. Außerdem sei die gestohlene Ware im Geschäft verblieben, sodass kein Schaden entstanden ist. Darum könne er eine weitere Chance zur Bewährung verantworten. „IHnen sollte aber klar sein, dass es die letzte Chance ist“, so der Richter zum Angeklagten, der auf Rechtsmittel verzichtete. Damit ist das Urteil gegen ihn rechtskräftig.

Diebstahl


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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