Bundespolizei vollstreckt zwei Haftbefehle: Reise für verurteilte Männer endet in Haft
Die Bundespolizei vollstreckte zwei Haftbefehle am Montag (26.10.) gegen zwei Männer, die beabsichtigten, über den Flughafen Dortmund ins Bundesgebiet einzureisen. Die beiden Männer wurden bereits durch Staatsanwaltschaften gesucht. Für beide endete ihre Reise hinter Gittern.
Nach Angaben der Bundespolizei stellte sich gegen 7.55 Uhr sich ein rumänischer Staatsbürger bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Suceava/ Rumänien den Beamten vor. Recherchen ergaben, dass die Staatsanwaltschaft Würzburg, per Haftbefehl nach dem 29-Jährigen fahnden ließ. Das Amtsgericht Würzburg verurteilte den Rumänen bereits im September 2022 rechtskräftig wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 60 Euro.
Insgesamt rd. 6 600 Euro Geldstrafe nicht beglichen
Da der in Leer wohnende Mann bisher weder die geforderte Summe in Höhe von 3.600 Euro (zzgl. Verfahrenskosten) noch sich dem Strafantritt gestellt hatte, schrieb ihn die Staatsanwaltschaft Würzburg ihn zur Festnahme aus. Auch jetzt konnte der Gesuchte die Geldstrafe nicht begleichen, weshalb er durch die Beamten für zwei Monate einer Justizvollzugsanstalt zugeführt wurde.
Nur 15 Minuten später, gegen 8.10 Uhr, stellte sich ein 28-Jähriger bei der Einreisekontrolle eines Fluges aus Sofia/Bulgarien vor. Die Überprüfung seiner Personalien ergab, dass die Staatsanwaltschaft Münster bereits nach dem deutschen Staatsbürger suchen ließ. Das Amtsgericht Münster hatte den Mann im März dieses Jahres rechtskräftig wegen Betrugs zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 20 Euro verurteilt. Eine weitere rechtskräftige Verurteilung des Amtsgerichts Steinfurt erfolgte im Oktober 2019 wegen des Erschleichens von Leistungen in drei Fällen. Hierbei wurde der Gesuchte zu einer Geldstrafe in Höhe von 45 Tagessätzen à 30 Euro verurteilt.
Auch der Wohnungslose hatte bisher die geforderte Summe in Höhe von 2.950 Euro (zzgl. Verfahrenskosten) nicht aufgebracht, weshalb die Staatsanwaltschaft Münster ihn zur Fahndung ausschrieb. Die Bundespolizisten brachten den verurteilten Straftäter für rund vier Monate in eine Justizvollzugsanstalt.